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Michael Fricke

Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Michael Fricke ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Verlagen, Rundfunkanstalten, Agenturen, Internetdiensten und Unternehmen und Einzelpersonen in allen presse- und urheberrechtlichen Fragen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der bundesweiten Prozessführung vor den Spezialkammern und -senaten der Landgerichte sowie der Oberlandesgerichte. Ferner vertritt Michael Fricke Unternehmen in werbe- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.

Seit 1994 ist Michael Fricke Rechtsanwalt und seit 2001 Partner bei CMS.

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Führender Name in der Verlagsvertretung (Presserecht)

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Presse- und Äußerungsrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

„kompetent, pragmat., schnell“, Mandant; „kluger Kopf, sehr versiert“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Medien- und Urheberrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Führender Name für Presse- und Verlagsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2023

Anwalt des Jahres für Medien- und Urheberrecht

Deutschlands beste Anwälte 2022 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„sehr geschätzt“, „sehr hohes Niveau“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2021/2022

Führender Berater in der Verlagsvertretung

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Presse- und Äußerungsrecht

JUVE Handbuch, 2020-2022

Führender Name im Presse- und Verlagsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2021

Führender Name im Presse- und Verlagsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2019

Häufig empfohlen im Presse- und Äußerungsrecht

JUVE Handbuch, 2018/2019

„Michael Fricke steht wie wenige für die intensive u. häufig prozessuale Tätigkeit bis in die oberen Instanzen.“

JUVE Handbuch, 2016/2017

Seit 2000/2001 kontinuierlich empfohlen im Bereich Medien/Presse und Verlage

JUVE Handbuch

„das Team hinter dem ‚effizienten und scharfsinnigen’ Michael Fricke“

The Legal 500 Deutschland, 2015

„Zu den renommiertesten Partnern im Presserecht gehört Michael Fricke. Zahlreiche namenhafte Vertreter der Branche mandatieren ihn und seine Kanzlei bei presserechtlichen Angelegenheiten“

Nomos, Kanzleien in Deutschland, 2011

„versiert“; „sehr erfahren“; „fachl. top“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Technologie und Medien

JUVE Handbuch, 2022/2023

Presserecht: Führender Berater in der Verlagsvertretung

JUVE Handbuch, 2022/2023

Führender Name für Presse- und Verlagsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2022

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare
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Veröffentlichungen

  • Verbot der Ausstrahlung von Bildern der Verleihung eines „Fake“-Modepreises, GRUR-Prax 2024, 15
  • Gegendarstellung zur Beschreibung des Aussehens des Betroffenen, GRUR-Prax 2022, 548
  • Keine Wiederholungsgefahr nach Wiederherstellung automatisch gelöschten Posts in sozialem Netzwerk, GRUR-Prax 2022, 14
  • Glaubhaftmachung durch notariell beglaubigte Aussage eines anonymen Informanten, GRUR-Prax 2022, 240
  • Keine Wiederholungsgefahr nach Wiederherstellung automatisch gelöschten Posts in sozialem Netzwerk, GRUR-Prax 2022, 14
  • Harsche Fundamentalkritik an Amtsträgern keine Beleidigung, GRUR-Prax 2020, 380
  • Keine Beleidigung durch antisemitisches Relief, GRUR-Prax 2020, 160
  • Zur Wortberichterstattung über eine Erpressung mit Nacktfotos, GRUR-Prax 2019, 445
  • Rückblickende Beurteilung von Verdachtsberichten nach rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung des Betroffenen, GRUR-Prax 2019, 421
  • Streitgegenstand in presserechtlichen Verfahren, GRUR-Prax 2019, 335
  • Keine Schmähkritik bei spöttisch-satirischer E-Mail in parteipolitischer Auseinandersetzung, GRUR-Prax 2019, 190
  • Drittunterwerfung im Presserecht, GRUR-Prax 2019, 118
  • Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig, GRUR-Prax 2019, 48
  • Böhmermanns "Schmähkritik" bleibt weitgehend verboten, GRUR-Prax 2018, 337
  • Kein Unterlassungsanspruch gegen Bildlieferanten, GRUR-Prax 2018, 265
  • Grenzen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes, GRUR-Prax 2018, 197
  • BVerfG: Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen presserechtliche Unterlassungsverfügungen möglich, GRUR-Prax 2017, 406
  • Identifizierende Berichterstattung über 'Panama-Papers', GRUR-Prax 2017, 335
  • Bildberichterstattung über Moderator Kachelmann auf öffentlicher Straße und im Innenhof einer Kanzlei, GRUR-Prax 2017, 170
  • Haftung für Links: Neue Risiken für Inhalteanbieter (zusammen mit Dr. Martin Gerecke), AfP 2017, 25
  • Aktuelle Rechtsprechung des BVerfG zum Äußerungsrecht, GRUR-Prax 2016, 548
  • Nichterweislichkeit einer abträglichen Tatsachenbehauptung im äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren, GRUR-Prax 2016, 412
  • Recht zum Gegenschlag bei öffentlich ausgetragenen Privatfehden, GRUR-Prax 2016, 223
  • Der neue Löschungsanspruch - zumutbar oder Zumutung?, AfP 2015, 518.
  • Vielzahl schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann hohe Geldentschädigung rechtfertigen, GRUR-Prax 2015, 441
  • Unzulässige Bildveröffentlichung einer zufällig abgebildeten Person, GRUR-Prax 2015, 328.
  • Kommentierung §§ 87f ff UrhG in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Auflage 2019
  • Kommentierung §§ 22 ff KUG in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 5. Auflage 2019
  • Informantenschutz und Informantenhaftung (zusammen mit Dr. Martin Gerecke), AfP 2014, 293
  • Gegendarstellung im Internet – Anspruchsverpflichtung und Platzierung, in: Bullinger u.a. (Hg.), Festschrift für Artur-Axel Wandtke, Berlin 2013
  • Grundlagen und Grenzen des Berichtigungsanspruchs im Äußerungsrecht, AfP 2009, S. 552
  • Anmerkung zu OLG Hamburg, AZ 7 U 141/07 (Contergan), ZUM 2007, S. 487 ff
  • Keine Geldentschädigung für "Hassprediger", AfP 2005, S. 335
  • Personenbildnisse in der Werbung für Medienprodukte, GRUR 2003, S. 406
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Vorträge

  • "Handlungspflichten des Unterlassungsschuldners im Presserecht", Vortrag im Rahmen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare am 08.06.2018 in Hamburg
  • "Reputationsschutz für Unternehmen", IHK Flensburg am 21. Oktober 2016
  • "Der Gegendarstellungsanspruch im Internet", Vortrag beim 12. @kit-Kongress zum "Schutz der Persönlichkeit im Internet" am 22. Juni 2012 in Hamburg
  • "Aktuelles zur Verdachtsberichterstattung", Vortrag im Rahmen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare am 11.06.2010 in Bamberg
  • "Grundlagen und Grenzen des Widerrufs- und Richtigstellungsanspruchs im Äußerungsrecht", Vortrag im Rahmen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare am 08.05.2009 in Salzburg
  • "Art. 5 GG im Wettbewerb - Babes und Zicken", Vortrag im Rahmen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare am 29.04.2005 in Hall/Tirol
  • "10 Problemzonen von Journalismus und Recht", Vortrag im Rahmen des Seminars "Presserecht in der Praxis" des Netzwerk Recherche e.V. am 15.01.2005 in Berlin
  • Leitung des "Training Course on Intellectual Property Law" der GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) für Richter der Volksrepublik China in Beihai (China) vom 18.-22.10.2004
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Ausbildung

  • Referendariat in Hamburg, Köln und Bogota
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
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