Open navigation
Suche
Suche

Wählen Sie Ihre Region

ONE-Dyas mit CMS erfolgreich: Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Gasförderung vor Borkum abgewiesen

22 Apr 2026 Deutschland 3 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Hamburg – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am 21.4.2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie vom 13.8.2024 für das Niederbringen von Richtbohrungen und die Förderung von Erdgas aus dem deutschen Teil der grenzüberschreiten Erdgaslagerstätte im deutsch-niederländischen Sektor der Nordsee vor Borkum abgewiesen. 

Ein CMS-Team unter der Leitung von Dr. Christiane Kappes hat die beigeladene Vorhabenträgerin ONE-Dyas in dem Verfahren vor dem OVG vertreten. ONE-Dyas ist ein niederländisches Energieunternehmen, das auf die Förderung von Erdgas in der Nordsee sowie die Implementierung innovativer Technologien wie die CO²-Speicherung für die Transformation der Energiewirtschaft spezialisiert ist. Das CMS-Team hat ONE-Dyas bereits im Planfeststellungsverfahren für das Projekt umfassend beraten. 

ONE-Dyas hat im niederländischen Küstenmeer eine Offshore-Gasförderplattform (N05-A) zur grenzüberschreitenden Erdgasförderung im deutsch-niederländischen Sektor der Nordsee errichtet. Die Plattform wird mit erneuerbarem Strom aus dem Offshore-Windpark Riffgat betrieben. Das Projekt ist Teil des sogenannten GEMS (Gateway to the Ems)-Projekts, welches neben dem N05-A-Feld noch weitere Gasfelder in der Nordsee umfasst. Das GEMS-Projekt leistet mit einem erwarteten Fördervolumen von insgesamt rund 50 Mrd. Nm³ Erdgas einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Diversifizierung der Energieversorgung. Die heimische Förderung unter Einhaltung strengster Umweltstandards reduziert die Abhängigkeit von Importen und ist gegenüber dem wesentlich klimaschädlicheren Import von LNG deutlich vorzugswürdig. Die Bundesregierung hat das besondere Interesse an der heimischen Gasförderung bekräftigt und sich im Koalitionsvertrag für die Nutzung der heimischen Potenziale ausgesprochen.

Das Oberverwaltungsgericht hat sämtliche Einwände des Klägers gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurückgewiesen. Das Vorhaben zur heimischen Gasförderung dient der sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung war zu Recht auf die auf deutschem Hoheitsgebiet gelegenen Richtbohrungen beschränkt, dabei habe sie aber auch die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Betriebs der Förderplattform in den Niederlanden hinreichend berücksichtigt. Die naturschutzrechtlichen Prüfungen seien nicht zu beanstanden, insbesondere führen die prognostizierten Meeresbodenabsenkungen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Riffe in den umliegenden Natura 2000-Gebieten. 

Das Aktenzeichen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg lautet 7 KS 64/24. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.

Pressekontakt
presse@cms-hs.com
 

Zurück nach oben Zurück nach oben