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Veröffentlichung 18 Mär 2024 · Deutschland

E-Learning | Schutz von Hin­weis­ge­ben­den durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem

2 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) wurde in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt. Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Für Ihre Mitarbeiter:innen haben wir daher ein E-Learning entwickelt, das die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Fragen zum Schutz von Hinweisgeber:innen durch ein Hinweisgebersystem im Unternehmen beantwortet, über die Funktionen eines Hinweisgebersystems informiert und dazu anregt, einen Hinweis intern zu melden, anstatt sich an die zuständige externe Meldestelle zu wenden.

Kursinhalt „Schutz von Hinweisgebenden durch ein Hinweisgebersystem“

  • Wozu dient ein Hinweisgebersystem?
  • Was kann gemeldet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann gemeldet werden?
  • Wo und wie kann gemeldet werden?
  • Wie wird mit einer Meldung umgegangen und welche Konsequenzen sind möglich?
  • Wie werden Hinweisgebende und Betroffene geschützt?

Weitere Informationen

Benötigen Sie weitere Informationen oder ein individuelles Angebot? Können wir Sie in einem Termin beraten? Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir kommen zeitnah auf Sie zu.

Zum Anmeldeformular

Wenn Sie mehr über die angebotenen E-Learning-Produkte erfahren möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.

Veröffentlichung
PDF
668,5 kB
Deutsch

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