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Whist­le­b­lo­wing

Auf der Grundlage der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) ist in Deutschland nach einem langen Gesetzgebungsverfahren das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Dadurch werden alle deutschen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, vertrauliche und sichere interne Meldekanäle (Hinweisgebersysteme) für ihre Beschäftigten und ggf. Externe einzurichten, um Meldungen über Verstöße gegen deutsches Recht und EU-Recht entgegenzunehmen. Ferner müssen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt werden. Die unterlassene Einrichtung eines Hinweisgebersystems und die Behinderung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern kann zu empfindlichen Bußgeldern gegen das Unternehmen oder die Verantwortlichen führen.  Unternehmen, die noch über kein Hinweisgebersystem verfügen, sollten daher schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen.

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CMS Hinweisgeberlösung

An diesen Stellen kann das Team von CMS Sie unterstützen:

Implementierung des Hinweisgebersystems
Einrichtung und Betrieb eines Hinweisgebersystems lösen viele Rechtsfragen im Bereich Compliance sowie im Arbeits- und Datenschutzrecht aus. Bei der Analyse bestehender Strukturen oder bei der Implementierung der notwendigen Maßnahmen, unter anderem durch interne Richtlinien, unterstützen wir Sie gerne.

Digitales Tool
CMS bietet Ihnen eine vollumfänglich digitale Whistleblowing-Software an, mit der Sie Hinweise auf Compliance-Verstöße (beispielsweise im Zusammenhang mit Korruption, Kartellrecht oder Diskriminierung) rechtssicher und anonym entgegennehmen und bearbeiten können.

Betrieb des Hinweisgebersystems
Einmal implementiert, muss das digitale Hinweisgebersystem betreut und überwacht werden. CMS stellt Ihnen hierfür auf Wunsch gerne ein nationales oder internationales Team zur Verfügung und übernimmt den dauerhaften Betrieb des Hinweisgebersystems als ausgelagerte Meldestelle für Sie.

Untersuchung von Hinweisen
Neben dem Betrieb unterstützt das Compliance-Team von CMS Sie wenn nötig bei der Untersuchung von eingehenden Verdachtsmeldungen.

Schulungen und Trainings
Während der Implementierungs- oder Betriebsphase stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte zur Seite und unterstützen Sie bei der Konzeption sowie Durchführung von regelmäßigen Schulungen und Trainings Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Sensibilisierung für den rechtssicheren Umgang mit Hinweisen.

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