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Beschluss des Verfassungsgerichts bezüglich Stromproduktionssteuer. Mögliche Strategien für Stromerzeuger

Update Deutsch-Spanische Gruppe 12/2018

Dezember 2018

Mit dem Gesetz 15 / 2012 vom 27. Dezember 2012 über steuerliche Maßnahmen zur Energie-Nachhaltigkeit („Gesetz 15 / 2012“) wurde in Spanien die Steuer auf die Produktion elektrischer Energie (Impuesto sobre el Valor de la Producción de Energía Eléctrica [IVPEE]) eingeführt, um somit die Umweltkosten intern auszugleichen. Demnach sind Stromerzeuger (unabhängig von der verwendeten Energiequelle) verpflichtet, Steuern in Höhe von 7% des Wertes des erzeugten Stroms zu entrichten.

Des Weiteren wurde, gemäß dem Gesetz 40 / 2015 vom 1. Oktober 2015, über die rechtliche Regelung des öffentlichen Sektors („Gesetz 40 / 2015“), in Kraft seit dem 2. Oktober 2016, die Staatshaftung für Gesetze, die für nichtig erklärt wurden, weil sie die Verfassung oder Europäische Normen verletzen, komplett verändert.

Unter diesem neuen System kann die Entschädigung für Staatshaftung nur dann beantragt werden, wenn die spezifische Verletzung der spanischen Verfassung oder der Europäischen Norm zuvor vor den Gerichten geltend gemacht wurde, bevor ein endgültiges Urteil abgegeben wurde, das die Beschwerde abweist.

Demnach könnte, wenn in Zukunft das Gesetz 15 / 2012 für nichtig erklärt wird, dieses Urteil als Rechtsmittel vor anderen Gerichten eingereicht werden.

Als Ergebnis haben Tausende Produzenten – monatelang – Rückforderungen der bezahlten Mengen der IVPEE eingereicht.

Allerdings haben diese Ansprüche mit der Veröffentlichung des jüngsten Beschlusses des Verfassungsgerichts vom 20. Juni 2018 einen Dämpfer erlitten, da dieses die Verfassungswidrigkeitsfrage des Obersten Verwaltungsgerichts zurückwies.

Das Verfassungsgericht stützt die Argumentation auf das Fehlen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es versteht, dass die Schaffung und Gestaltung von der IVPEE eine Option des Gesetzgebers ist, der einen großen Spielraum für die Einrichtung und Anpassung der Steuer hat, sofern sie im Einklang mit den Verfassungsprinzipien liegt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung vor, weil dieses nur die gleichzeitige Besteuerung durch Zentralstaat, Kommunen und Autonome Gemeinschaften betrifft, was nicht der Fall ist.

Was nun? Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf Forderungen der Produzenten? Welche Strategien können diese einleiten?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Man ficht weiter die IVPEE an, sowohl im Verwaltungsprozess als auch gerichtlich, und hält die Möglichkeit offen, die bezahlten Beträge einzufordern. Um dies zu tun, muss man auf ein Gericht warten, das entscheidet, diese Frage vor dem EuGH zu klären, und dass dieser zugunsten der Interessen der Produzenten entscheidet, was eher unwahrscheinlich ist.

Sollten jedoch die Produzenten die Anfechtung der IVPEE zurücknehmen, könnte dies hohe Beträge an Gerichtskosten einsparen, was strategisch auch einen starken Einfluss auf die erwählte Strategie haben kann.

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Autoren

Carlos Tallón Martínez