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Der BFH kippt den Sanierungserlass! Was nun?

15/02/2017

Bei Unternehmenssanierungen verzichten die Gläubiger auf einen Teil der ihnen zustehenden Forderungen. Der Verzicht auf die Forderungen führt beim Schuldner zu einem handelsbilanziellen Ertrag und grundsätzlich steuerpflichtigen Gewinn in Höhe des Nennbetrags der verzichteten Forderungen. Sanierungsmaßnahmen führen also zu steuerpflichtigen Gewinnen und Steuerforderungen des Fiskus, obwohl dem Unternehmen keine Liquidität zugeführt wird. Um Sanierungen nicht durch die Besteuerung solcher Sanierungsgewinne (mehr…)

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Foto vonAnnett Kenk
Dr. Annett Kenk
Principal Counsel
Frankfurt