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Green Claims

Zwischen UWG, EmpCo, Green Claims Directive und der eigenen Mar­ket­ing­strategie: Was Unternehmen beachten müssen

Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung auf einen Blick

Green Claims und andere Nachhaltigkeitsaussagen unterliegen bereits heute strengen Anforderungen nach dem UWG.

Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „nachhaltig“ werden zunehmend von Gerichten überprüft.

Die EmpCo-Richtlinie bringt europaweit geltende, neue, strengere Vorgaben für Werbung mit Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitssiegeln und Transparenzanforderungen.

Konkret schränkt sie den Spielraum im Marketing ein, wann Werbung mit Nachhaltigkeit irreführend sein kann und wann nicht.

Die EmpCo wurde inzwischen ins deutsche UWG transponiert.

Die Green Claims Directive, deren weiterer Fortgang derzeit unklar ist, könnte die Anforderungen an Umweltaussagen künftig weiter verschärfen.

Unternehmen sollten Greenwashing-Risiken regelmäßig prüfen und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.

Green Claims, Greenwashing und Nachhaltigkeitswerbung: Rechtliche Anforderungen an Unternehmen

Werbung mit Nachhaltigkeit wird zunehmend reguliert. Sie steht im Fokus von Gerichten, Wettbewerbsverbänden und dem europäischen Gesetzgeber. Unsere Artikel beleuchten die sich verschärfenden rechtlichen Anforderungen an Nachhaltigkeitswerbung, Umweltwerbung, Nachhaltigkeitsberichte und ESG-Kommunikation. Im Mittelpunkt stehen Greenwashing-Risiken vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktueller Rechtsprechung, sowie die rechtliche Bewertung von Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „nachhaltig“ und zukunftsorientierten umweltbezogenen Aussagen.

Zeit bis zur Anwendung der EmpCo:

Was müssen Unternehmen bei Nachhaltigkeitswerbung beachten?

Green Claims sind Aussagen, mit denen Unternehmen Umweltauswirkungen (sog. „Impact“) eines Produkts, einer Dienstleistung oder ihrer Geschäftstätigkeit kommunizieren. Sustainability Claims beziehen sich auf Unternehmenskommunikation zu Nachhaltigkeit generell (sprich, auch auf über Umweltthemen hinausgehende Nachhaltigkeitsthemen).

Lange Jahre war es gelebte Praxis, mit allgemeinen Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ im Marketing und in der Unternehmenskommunikation ohne weitere Einschränkungen zu arbeiten. Aufgrund des hohen Kaufanreizes, den Nachhaltigkeitsaussagen erzeugen können, werden derartige Aussagen mittlerweile stärker überprüft. Wer heute nicht belegt, was konkret hinter solchen Aussagen steckt, ist dem Risiko der (außer-)gerichtlichen Durchsetzung ausgesetzt. 

Unternehmen sollten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen daher nur verwenden, wenn sie klar, nachvollziehbar und ausreichend belegt sind. Besondere Vorsicht ist außerdem bei Nachhaltigkeitssiegeln und Zertifizierungen geboten. Maßgeblich sind die Vorgaben des UWG, die aktuelle Rechtsprechung und die neuen europäischen Anforderungen.

Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung im Fokus von Rechtsprechung und Regulierung

Unsere Artikel-Serie befasst sich mit den gegenwärtigen und künftigen rechtlichen Anforderungen an Werbeaussagen, die sich auf ESG- und Nachhaltigkeits-Aktivitäten beziehen.

Gerichte konkretisieren fortlaufend die Anforderungen an umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Werbung. Gleichzeitig müssen sich Unternehmen auf die ab dem 27. September 2026 geltenden neuen UWG-Vorgaben vorbereiten. Unsere Serie analysiert die aktuelle Rechtsprechung, die rechtlichen Grenzen von Green Claims und die regulatorischen Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene. 

Green Claims nach dem UWG: Die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Unsere Beiträge analysieren die Entwicklung des Rechtsrahmens vor und nach Inkrafttreten der EmpCo-Umsetzung. Neben der Zulässigkeit von Claims wie „klimaneutral“ und „CO₂-neutral“ behandeln sie auch weniger im Fokus stehende Auslobungen wie „recycelbar“ oder „Bioplastik“ sowie branchenspezifische Besonderheiten, etwa in der Pharmaindustrie. Die Auswertung beschränkt sich nicht auf umweltbezogene Aussagen, sondern umfasst neben dem Green- auch das Pink- (LGBTQIA+-bezogene Schönfärberei) und Bluewashing (Irreführung zum sozialen und ethischen Engagement von Unternehmen).

EmpCo und Green Claims Directive: Entwicklungen auf EU-Ebene

Die EmpCo-Richtlinie wurde in Deutschland durch Änderungen des UWG umgesetzt. Die neuen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026 und betreffen insbesondere allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Kompensationsaussagen und Aussagen über künftige Umweltleistungen.

Davon zu unterscheiden ist die Green Claims Directive. Der Richtlinienvorschlag sieht weitergehende Anforderungen an die Begründung, Kommunikation und unabhängige Prüfung ausdrücklicher Umweltaussagen vor. Die Trilogverhandlungen sind derzeit jedoch ausgesetzt. Ob und in welcher Form die geplanten Vorgaben verabschiedet werden, ist daher offen. Unsere Beiträge verfolgen beide Regelungsbereiche und ordnen ihre praktischen Auswirkungen für Unternehmen ein.

Wettbewerbsrechtliche Beratung zu Green Claims und ESG-Kommunikation

CMS berät Unternehmen zu Green Claims, Nachhaltigkeitswerbung und ESG-Kommunikation. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Bewertung von Nachhaltigkeitsaussagen („Sustainability Claims“), sowie die Vermeidung von Greenwashing-Risiken. Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Aussagen wie „umweltfreundlich“, „plastikfrei“ oder „eco“, bei der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, ESG-Audit-Scores, Labels und Zertifizierungen sowie bei der Einhaltung der Anforderungen aus UWG, EmpCo und weiteren regulatorischen Vorgaben. Dabei verbinden wir wettbewerbsrechtliche Expertise mit Branchenkenntnis und praktischen Erfahrungen aus der Beratungspraxis.

Was Sie im Rahmen unserer Green-Claims-Serie erwartet

Unsere Serie analysiert aktuelle Rechtsprechung, neue regulatorische Vorgaben und branchenspezifische Risiken. Die Beiträge behandeln unter anderem klimabezogene Aussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Nachhaltigkeitslabels, Sustainability-Werbung im Gesundheitssektor, Werbeversprechen bei Lebensmitteln und die Anforderungen an eine rechtssichere ESG-Kommunikation.

Internationale Entwicklungen zu Greenwashing und Umweltaussagen

Ergänzend zu unserer Serie bietet der CMS Green Globe einen internationalen Überblick über die Regulierung von Green Claims, Nachhaltigkeitswerbung und Greenwashing weltweit. Die Plattform vergleicht Rechtsentwicklungen, Gerichtsentscheidungen und regulatorische Anforderungen in zahlreichen Jurisdiktionen und unterstützt Unternehmen dabei, Risiken bei grenzüberschreitender ESG-Kommunikation und Umweltwerbung frühzeitig zu erkennen.

Tools und Lösungen rund um Green Claims

Green Claims rechtssicher prüfen, regulatorische Entwicklungen im Blick behalten und Nachhaltigkeitskommunikation effizient gestalten: Unsere Tools unterstützen Sie dabei, Anforderungen schnell einzuordnen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Fragen zu Green Claims?

Sie möchten wissen, welche Anforderungen für Ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gelten? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung von Green Claims, bei der Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben und bei der Entwicklung rechtssicherer Kommunikationsstrategien.

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