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Dr. Philine-Luise Pulst, LL.M. (University of Cape Town)

Counsel
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Chinesisch

Philine-Luise Pulst berät und vertritt Unternehmen schwerpunktmäßig im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Ihr Fokus liegt auf der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (IP Enforcement) mit einem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Produktpiraterie und illegalen Parallelimporten. In diesem Zusammenhang betreut sie Grenzbeschlagnahmeanträge und übernimmt die Abwicklung von Beschlagnahmefällen unter zoll-, zivil- und strafrechtlichen Aspekten. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Begleitung von Produkthaftungsfällen. Der Sektorfokus von Philine-Luise Pulst liegt auf den Bereichen Pharma, Medizinprodukte, Konsumgüter und Pflanzenschutzmittel.

Philine-Luise Pulst ist seit 2017 Rechtsanwältin bei CMS und wurde 2023 zum Counsel ernannt.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Hamburger Anwaltsverein e.V. (HAV)
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
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Ausbildung

  • 2021: Promotion zum Dr. jur.
  • 2017: Zweites juristisches Staatsexamen
  • 2014 - 2016: Referendariat mit Stationen in Hamburg, Wien und New York
  • 2012 - 2013: Master-Studiengang (LL.M. in Intellectual Property Law) an der University of Cape Town (Südafrika)
  • 2012: Erstes juristisches Staatsexamen
  • 2007 - 2012: Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin mit Schwerpunktstudium am King’s College in London (Diploma in English Legal Studies)
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Feed

15/12/2023
Sus­taina­bi­li­ty-Wer­bung für Arzneimittel und Medizinprodukte
Auch im Ge­sund­heits­sek­tor gewinnen nachhaltigere Produkte mehr und mehr an Bedeutung. Welche rechtlichen Vorgaben gelten hier für umweltbezogene Aussagen
06/12/2023
Green Claims & Green(er) Products
Die Pläne der EU, gegen Greenwashing vorzugehen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt zu schützen, schreiten weiter voran. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2024 sowohl die Green Claims Directive (GCD) als auch die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel verabschiedet werden. Parallel dazu verschärfen sich auch die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit für zahlreiche Produkte. Green Claims Directive – neuer Rahmen für Werbung mit Umweltaussagen  Am 22. März 2022 veröffentlichte die Kommission den ersten Vorschlag für die GCD. Im Oktober 2023 legten die zuständigen Par­la­ments­aus­schüs­se ihren Berichtsentwurf mit einigen Änderungs- und Er­gän­zungs­vor­schlä­gen zum Kom­mis­si­ons­ent­wurf vor. Die erste Lesung im Europaparlament wird im März 2024 erwartet. Der derzeitige GCD-Entwurf regelt ausschließlich die Bewerbung von Produkten im B2C-Kontext. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Umweltlabel und -angaben glaubwürdig und ver­trau­ens­wür­dig sind, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informierte Entscheidungen treffen können. Die Regelungen sollen zudem die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unternehmen stärken, die sich um die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Tätigkeiten bemühen. Zur Vermeidung von Greenwashing plant die EU insbesondere die Einführung eines Systems der Vorabprüfung aller ausdrücklichen umweltbezogenen Aussagen (sog. „ex an­te-Ve­ri­fi­zie­rung“). Hierfür sollen sog. benannte Stellen die von Unternehmen geplanten Aussagen vor ihrer Verwendung überprüfen und eine Kon­for­mi­täts­be­schei­ni­gung ausstellen. Voraussetzung hierfür ist sowohl die Substantiierung der geplanten Aussage/n durch wissenschaftlich anerkannte Nachweise als auch die Einhaltung der GCD-Vor­aus­set­zun­gen. Um Transparenz in den „Wald der Labels und Umweltzeichen“ zu bringen, sollen von Unternehmen selbst kreierte Umweltlabel zukünftig verboten und ein Katalog zulässiger Label erschaffen werden. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der GCD drohen hohe Bußgelder.  Kom­ple­men­tie­ren­de Anpassungen der UGP- und der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie Auch die bereits im April 2022 von der EU-Kommission vorgestellten Pläne zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel, die eine Änderung der Richtlinie über unlautere Ge­schäfts­prak­ti­ken (UGP-RL) und der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie vorsehen, nehmen weiter Gestalt an: Nachdem Rat und Parlament im September 2023 eine vorläufige Einigung über den Kom­mis­si­ons­vor­schlag erzielt haben, wird das Inkrafttreten noch vor den anstehenden Wahlen des Europaparlaments im Juni 2024 erwartet.  Verbotskatalog der UGP-Richtlinie wird um umweltbezogene Aussagen erweitert  Während die GCD die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen vor deren Verwendung regelt, soll die UGP-RL künftig (auch) allgemein irreführende umweltbezogene Angaben ausdrücklich verbieten. Insbesondere soll die bestehende Liste der stets verbotenen Ge­schäfts­prak­ti­ken erweitert und spezifisch um verbotene umweltbezogene Aussagen ergänzt werden. Unter anderem sollen allgemeine umweltbezogene Angaben nur noch bei nachgewiesener hervorragender Umweltleistung möglich sein und Umweltlabel – im Einklang mit der GCD – nur verwendet werden dürfen, wenn sie auf anerkannten Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­men beruhen.  Erweiterte In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Hersteller und Händler – Garantielabel kommt Durch die geplante Änderung der Ver­brau­cher­rech­te-RL sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zudem zuverlässig über die Haltbarkeit bzw. Lebensdauer, die Um­welt­ei­gen­schaf­ten und die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Insbesondere sollen Händler ihre Kundinnen und Kunden künftig mittels harmonisierter Label und Hinweise über die gesetzliche Ge­währ­leis­tungs­dau­er sowie gegebenenfalls über das Bestehen darüber hinausgehender Halt­bar­keits­ga­ran­tien informieren müssen. Verschärfte Anforderungen an nachhaltiges Produktdesign   Parallel dazu verschärfen sich auch die Vorgaben an das sog. Ökodesign für immer mehr Produktgruppen. Hier soll die Öko­de­sign-Ver­ord­nung, über die Parlament und Rat kürzlich eine vorläufige Einigung erzielt haben, künftig den Rahmen für spezielle produktbezogene Vorgaben bilden. Doch auch unter den derzeit noch geltenden Regelungen wurden schon für zahlreiche Pro­dukt­ka­te­go­rien Vorgaben insbesondere im Hinblick auf En­er­gie­ef­fi­zi­enz, Reparierbarkeit und die Vorhaltung von Ersatzteilen geschaffen, die die Produkte insgesamt nachhaltiger machen sollen. Allein mit der Einhaltung dieser Vorgaben dürfen Unternehmen sich allerdings nicht brüsten: Hierbei würde es sich sowohl nach der UGP-RL als auch künftig nach der GCD um eine unzulässige Werbung mit Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten handeln.  Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men und Risikomanagement essenziell Hersteller und Gewerbetreibende sollten die Ge­setz­ge­bungs­pro­zes­se eng verfolgen und sich bereits jetzt auf die anstehenden Änderungen vorbereiten. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie in unserer Blogserie Green Claims & Co. – ein bunter Strauß an Her­aus­for­de­run­gen auf dem Laufenden. 
29/11/2023
Nach­hal­tig­keits-An­sprü­che in der Werbung: Von Klima- bis Um­welt­neu­tra­li­tät
„Kli­ma­neu­tral“, „um­welt­neu­tral“ & Co. – Welche Angaben zu Um­welt­ei­gen­schaf­ten von Produkten sind zulässig? Ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung
29/09/2023
Green Claims-Richt­li­nie – Teil II: Ein Blick auf die Vorgaben für Labels,...
In Teil II zur Green Claims-Richt­li­nie beleuchten wir die Vorgaben an Labels sowie die vorgesehenen Sanktionen bei einem Verstoß gegen die neuen Regelungen zur Verwendung von Umweltaussagen
22/09/2023
Green Claims-Richt­li­nie – Teil I: Neue Hürden für Umweltwerbung
In Teil I zur Green Claims-Richt­li­nie beleuchten wir das geplante neue System der Verwendung von Umweltaussagen mit den spezifischen Anforderungen an die Ge­wer­be­trei­ben­den
14/09/2023
Neue CMS Blog-Serie: "Green Claims & Co. – ein bunter Strauß an Her­aus­for­de­run­gen"
Unsere neue Blog-Serie befasst sich mit den gegenwärtigen und künftigen rechtlichen Anforderungen an Werbeaussagen, die sich auf ESG-Aktivitäten beziehen
21/08/2023
Klimaneutral – oder doch nicht? - Update #1
Der diffizile Umgang mit dem Begriff „kli­ma­neu­tral“ in der Werbung
25/04/2023
Startschuss für verbindliche Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung gefallen - Update...
Nach Billigung des Gesetzesentwurfs für ein verbindliches Tier­hal­tungs­kenn­zei­chen durch das Kabinett empfiehlt der Bundesrat zahlreiche Änderungen
08/12/2021
Verbindliches Label für Tierhaltung soll ab 2022 kommen!
Die Ampelparteien und der Tierschutz - Rot/Gelb/Grü­ner-Ko­ali­ti­ons­ver­trag sieht die Einführung einer verbindlichen Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung vor