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Harbour Energy mit CMS erfolgreich: Eilantrag gegen größte deutsche Erd­öl­pro­duk­ti­on abgelehnt

12 Mai 2026 Deutschland 3 min. Lesezeit

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Hamburg – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat heute den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Hauptbetriebsplanzulassung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie für die Förderung von Erdöl von der Bohr- und Förderinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer abgelehnt. 

Ein CMS-Team unter Federführung von Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die Vorhabenträgerin Harbour Energy Germany in dem Beschwerdeverfahren vor dem OVG vertreten. Bereits Anfang März 2026 hatte das CMS-Team einen Hängebeschluss des Gerichts erwirkt, mit dem das Gericht eine zuvor ergangene erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig ausgesetzt und den einstweiligen Fortbetrieb der Bohr- und Förderinsel Mittelplate gesichert hat.

Harbour Energy ist ein internationales Energieunternehmen, das auf die Förderung von Erdöl und Erdgas spezialisiert ist und die Transformation der Energiewirtschaft durch Projekte zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage – CCS) vorantreibt. In Deutschland ist Harbour Energy Germany einer der größten Öl- und Gasproduzenten und betreibt unter anderem die Bohr- und Förderinsel Mittelplate. 

Seit 1987 wird von der Bohr- und Förderinsel Mittelplate im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer Erdöl gefördert. Die jährliche Fördermenge entspricht ca. 55 Prozent der gesamten Rohölproduktion in Deutschland. Mit einem jährlichen Förderabgabeaufkommen im hohen zweistelligen Millionen-Euro -Bereich und insgesamt etwa 1,8 Milliarden Euro stellen die Einnahmen aus dem Förderbetrieb einen wesentlichen Anteil am Haushalt des Landes Schleswig-Holstein dar. Die Bohr- und Förderinsel trägt damit wesentlich zu einer diversifizierten und sicheren Versorgung mit Erdöl in der Bundesrepublik Deutschland bei.

Das OVG hat den Eilantrag gegen den Fortbetrieb der Förderung von der Bohr- und Förderinsel abgelehnt. Das Vorhaben dient der sicheren und diversifizierten Versorgung mit Rohöl in Deutschland. An dem Weiterbetrieb der Förderung besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Dazu zählt die Rohstoff- und Energieversorgung, aber auch die Sicherung von circa 2.000 Arbeitsplätzen, die volkswirtschaftliche Bedeutung und die haushälterischen Auswirkungen für das Land Schleswig-Holstein und die Region. Es sprechen zugleich gewichtige Gründe dafür, dass die FFH-Richtline keine projektbezogene FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Fortbetrieb der bereits 1985 bestandskräftig zugelassenen Bohr- und Förderinsel erfordert und dass der Förderbetrieb auch nicht zu einer Verschlechterung der Schutzgebiete führt. Es ist in der summarischen Prüfung des Eilverfahrens nicht erkennbar, dass irreversible oder schwerwiegende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des betroffenen Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer im Natura 2000-Gebiet eintreten werden

Das Aktenzeichen beim Oberverwaltungsgericht Schleswig lautet 5 MB 5/26.

Pressekontakt
presse@cms-hs.com

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