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David Rappenglück berät zu Regulierungsfragen im Kontext der Digitalisierung, insbesondere zum EU AI Act und Data Act, aber auch im Vorfeld europäischer Gesetzgebungsverfahren. Er verfügt zudem über besondere handelsrechtliche Kenntnisse und unterstützt Mandanten bei der Investitions- und Exportkontrolle. Sein Fokus liegt hier ebenfalls auf Emerging Technologies wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputing oder Biotechnologie.
David Rappenglück begann seine anwaltliche Tätigkeit 2023 bei CMS. Während seines Referendariats hatte er zuvor u.a. Stationen im Deutschen Bundestag und bei der Europäischen Kommission absolviert.