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Phillip Bubinger berät Unternehmen in allen Rechtsfragen rund um ihr operatives Geschäft – von der Produktion über die Beschaffung bis zum Vertrieb. Besondere Branchenexpertise besteht in der Automobilwirtschaft (OEMs, Tier-1 und Tier-2 Zulieferer) sowie in der sog. Industrie 4.0 (Anbieter und Abnehmer von Automatisierungslösungen in der Industrie sowie in der Logistik). Phillip Bubinger begleitet seine Mandanten sowohl in der vertraglichen Umsetzung von Vorhaben als auch im Konfliktfall bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung.
Phillip Bubinger schloss sich CMS im Jahr 2017 an, nachdem er zwei Jahre für eine andere führende internationale Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. tätig war. Im Jahr 2022 wurde er zum Counsel ernannt.