Home / Europa / Deutschland / Dispute Resolution / Prozessführung

Prozessführung

Zurück zu Dispute Resolution

Nicht jeder Konflikt im Wirtschaftsleben lässt sich durch Verhandlungen auf der Geschäftsebene lösen. Um streitige Ansprüche vor staatlichen Gerichten effizient durchzusetzen oder abzuwehren, sind erfahrene Prozessanwälte gefragt.

Im Bereich der Prozessführung zählt die Dispute-Resolution-Praxis von CMS zu den besonders oft empfohlenen Adressen. Die rund 80 Prozessexperten unseres Teams beraten DAX-Konzerne ebenso wie große und mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen bereits im Vorfeld wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht zu erzielen, übernehmen sie nahtlos die Prozessvertretung.

Dabei bringen unsere Anwälte nicht nur jahrelang erworbene Prozesserfahrung in ihre Mandate ein. Wenn es die erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erfordert, greifen sie auch auf das Know-how von Rechtsanwälten anderer Geschäftsbereiche zurück, etwa Corporate/M&A, Commercial, Technology, Media & Communications, Bank- und Finanzrecht, Energiewirtschaft oder Insolvenzrecht. 

Wir lösen komplexe Konflikte jeder Art

Unsere Prozessführungspraxis zeichnet sich besonders durch hohe Kompetenz im Prozess- und Projektmanagement aus: Wir stehen für eine präzise Sachverhaltsaufklärung und ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis. Prozesse, die wir für Sie führen, gehen wir strategisch an und überzeugen vor Gericht durch unser Auftreten und gekonnte Rhetorik. Wir bringen uns in relevanten Fach- und Interessenverbänden ein und gestalten aktuelle Themen und Trends im Bereich Dispute Resolution mit. 

International bestens vertreten

Auch in internationalen Streitfällen vertreten wir unsere Mandanten engagiert vor den staatlichen Gerichten, häufig im Verbund mit Kollegen aus dem CMS Netzwerk. Spezielles Länderwissen bieten wir Ihnen insbesondere in allen europäischen Jurisdiktionen sowie mit Bezug auf Asien, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika. In Hongkong, Singapur, Shanghai und Peking sind wir mit deutschen Anwälten vor Ort vertreten. 

Was wir Ihnen sonst noch bieten können:

  • deutschlandweit lokale Ansprechpartner
  • sehr gute Reputation im Markt und vor Gericht
  • effizientes Projektmanagement 
  • Legal-Tech-basiertes Arbeiten
  • Zusammenarbeit mit Ihrer Pressestelle / Litigation PR
  • interdisziplinäre Teams
  • Bewährtheit in der Zusammenarbeit mit Behörden und staatlichen Stellen
  • wettbewerbsorientierte Preisgestaltung

"Die Praxis zählt zu den größten im Markt u. hat zuletzt erneut einen deutl. Wachstumsschub erlebt. Grund dafür sind v.a. Massenverfahren für Mandanten […], die CMS in einer eigenen Gruppe unter hohem Technikeinsatz abwickelt. Neben klassischen Prozessen umfasst die Arbeit des Teams zunehmend auch Forderungsmanagement und die ww. Koordination von Produkthaftungsfällen. Zudem beschäftigen zahlr. neue Fälle in den klass. Paradedisziplinen Schiedsverfahren, Produkthaftung sowie handels- u. gesellschaftsrechtl. Streitigkeiten die Praxis. […] Zudem gehört CMS […] zu den Akteuren, die bei Streitigkeiten mit Asien-Bezug besonders häufig zum Zuge kommen."

JUVE Handbuch, 2023/24

"A notable law firm in the dispute resolution world, CMS offers comprehensive services with a particular focus on representing clients from various industries in arbitration. The firm is respected for its prowess in handling commercial and investment arbitration cases, with members of the team regularly being appointed as presiding arbitrators. Furthermore, CMS offers expertise in mass litigation and liability claims and is regularly involved in politically sensitive projects, acting as counsel on multi-jurisdictional disputes [..]."

Chambers Global, 2023

"CMS ist für die Beratung in streitigen Verfahren, die verschiedene Rechtsordnungen umfassen, bestens aufgestellt. Mandanten, die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren suchen, werden von unserem Disputes Team voll umfänglich beraten. Besondere Expertise besitzt dieses Team in der Beratung bei Verfahren mit Bezug zu asiatischen Märkten."

Chambers Global, 2023, Germany International & Cross-Border Capabilities

Ausgezeichnet als „Innovative Lawyers Europe“ und 2023 Winner in der Kategorie “Innovation in Client Delivery”

Financial Times Awards 2023

"One client describes the team at CMS as 'brilliant professionals with an outstanding knowledge of the law, and they know people across all sectors as well'."

Chambers Europe, 2022

Ausgezeichnet als „Kanzlei des Jahres“ für Dispute Resolution

JUVE Awards 2022

„Die vielseitige Praxis erschließt sich neben ihren klass. Paradedisziplinen Schiedsverfahren, Produkthaftung sowie handels- u. gesellschaftsrechtl. Streitigkeiten den wachsenden Markt der Massenverfahren.“

JUVE Handbuch, 2022/2023

"A notable law firm in the dispute resolution world, CMS offers comprehensive services with a particular focus on representing clients from various industries in arbitration. The firm is respected for its prowess in handling commercial and investment arbitration cases, with members of the team regularly being appointed as presiding arbitrators. Furthermore, CMS offers expertise in mass litigation, liability claims and procurement disputes. The team is also regularly involved in politically sensitive and strategically salient projects, acting as counsel in multi-jurisdictional disputes."

Chambers Europe, 2022

"'Involved in top-quality work', CMS 'has a very broad-based team and is knowledgeable in a variety of areas'. The arbitration group is highly rated."

The Legal 500 EMEA, 2022

„Als einer der personell stärksten Praxen in Deutschland kann CMS eine Vielzahl von Verfahren bedienen. Man wird von dem Mittelstand und Hidden Champions aber auch vermehrt von Großkonzernen in streitigen Situationen mandatiert, [...], die oftmals grenzüberschreitende Aspekte beinhalteten.“

The Legal 500, 2021

"[the team] Shows notable experience in multi-jurisdictional shareholder disputes. Further expertise lies in D&O liability, corporate litigation and follow-on damages claims, particularly in the automotive and life sciences sectors."

Chambers Europe, 2021

„Die Disputes-Praxis gehört zu den vielseitigsten im Markt.“

JUVE Handbuch, 2020/2021

"One of the largest practices in Germany, CMS combines deep-rooted local knowledge with considerable international expertise. […] Members of the team regularly coordinate multi-jurisdictional projects on behalf of an impressive roster of German-headquartered entities, as well as overseas players."

Chambers Global, 2021
Top 10 Trends in Litigation
Unsere Zusammenstellung der 10 Top Trends in Litigation bietet Ihnen einen...
Update Dispute Resolution
Neuigkeiten aus Prozessführung und Schiedsverfahren
25/07/2019
CMS Dispute Resolution Global Brochure
There are two sides to every dispute – have proven experience on yours. Whatever business you are in, resolving disputes is a fact of life. Knowing you have experienced and pragmatic advisers on your...

Feed

12/03/2024
Podcast CMS To Go | Güteverfahren – eine effiziente Alternative zu Ge­richts­ver­fah­ren?
Ge­richts­ver­fah­ren kosten bekanntlich häufig viel Zeit, Geld sowie interne Ressourcen und schädigen laufende Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Doch gibt es Alternativen? Eine wenig bekannte, aber effiziente Möglichkeit bieten sog. Güte- und Schlich­tungs­ver­fah­ren, die Claus Thiery und Sandra Renschke in unserer neuen Folge von Litigation Matters vorstellen. Zu Gast ist Dr. Ulrich Hagel, Vor­stands­vor­sit­zen­der der EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management. Als anerkannte Gütestelle können über die EUCON Wirt­schafts­kon­flik­te administriert werden. Dr. Ulrich Hagel berichtet aus erster Hand, wie ein Gü­te-/Schlich­tungs­ver­fah­ren abläuft, welche Vorteile es bietet, und welche Unterschiede zu anderen Verfahrensarten bestehen.
24/01/2024
Podcast CMS To Go | Die neue Abhilfeklage – ein echter Gamechanger?
Die im Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Abhilfeklage erweitert die Möglichkeit kollektiver Klagen in Deutschland. Erstmals können Ver­brau­cher:in­nen und Klein­un­ter­neh­mer:in­nen gebündelt durch Verbände gegen Unternehmen klagen und direkt Abhilfe,  etwa Zahlungen, erhalten. Bisher konnten mit der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge lediglich Feststellungen erlangt werden, also gerade keine Leistungstitel. Claus Thiery und Sandra Renschke, Partner und Counsel im Bereich Dispute Resolution, erläutern in dieser Folge unter anderem, wie das Abhilfeverfahren ausgestaltet ist, welche Rolle den Ver­brau­cher­ver­bän­den zukommt und inwieweit mit Vergleichen zu rechnen ist. Schließlich diskutieren sie, ob die neue Klage tatsächlich wie von der Politik angekündigt, ein Gamechanger sein wird. 
23/01/2024
Litigation Matters
Litigation Matters – der Podcast, in dem sich alles um die Welt des Zivilprozesses und der alternativen Streitbeilegung dreht. Diskutieren Sie mit uns über innovative Ansätze und bewährte Methoden der Konfliktlösung und erhalten Sie Einblicke in die tägliche Arbeit unserer Anwältinnen und Anwälte im Bereich der Prozess- und Ver­hand­lungs­füh­rung.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
05/12/2023
Kollektiver Rechtsschutz 2.0 – Die neue Abhilfeklage
Seit Oktober 2023 hat Deutschland eine Abhilfeklage, mit der Ver­brau­cher­ver­bän­de Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen Unternehmen bündeln und in einer Kollektivklage gegen Unternehmen geltend machen können. Neu ist, dass der klagende Verband direkt auf „Abhilfe“, also konkrete Leistungen, wie Schadenersatz, oder Reparatur, zugunsten betroffener Verbraucher und kleinen Unternehmen (max. zehn Beschäftigte mit Jah­res­um­satz/-bi­lanz von < EUR 2 Mio.) klagen kann. Damit geht die Abhilfeklage über die 2018 eingeführte Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge hinaus, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher im Anschluss an das Mus­ter­fest­stel­lungs­ver­fah­ren individuell klagen müssen, um zum Beispiel Schadenersatz zu erhalten. Im Rahmen der Abhilfeklage werden die Ver­brau­cher­an­sprü­che dagegen in einem Um­set­zungs­ver­fah­ren direkt erfüllt.  Phase 1: Klageerhebung bis Ab­hil­fe­grund­ur­teil Voraussetzung ist die Klageerhebung durch eine klageberechtigte Stelle. Dies sind vor allem die Ver­brau­cher­ver­bän­de, wie zum Beispiel Ver­brau­cher­zen­tra­len. Der Verband muss im Klageantrag nicht – wie sonst im Zivilprozess – die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die er klagt, konkret benennen. Ausreichend ist die Klageerhebung für eine nach bestimmten Merkmalen identifizierbare Gruppe, beispielsweise „alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Jahr 2023 einen bestimmten Vertrag geschlossen haben“. Da der klagende Verband nicht weiß, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Gruppe unterfallen und sich der Abhilfeklage anschließen werden, kann er die Zahlung eines „kollektiven Gesamtbetrags“ beantragen. Die Abhilfeklage wird in einem Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter des Bundesamtes der Justiz öffentlich bekannt gemacht. Spätestens dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage erfahren und sich ihr durch einfache, ohne Anwaltszwang mögliche und kostenfreie Anmeldung anschließen, wenn ihre Ansprüche dem Klageantrag unterfallen. Zu beachten ist die Anmeldefrist bis spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Die erste Phase endet mit dem Ab­hil­fe­grund­ur­teil. In diesem erklärt das Gericht die Klage dem Grunde nach für begründet oder es weist die Klage ab. Ist die Klage begründet, bestimmt das Gericht die konkreten Voraussetzungen der An­spruchs­be­rech­ti­gung und zu erbringende Nachweise, zum Beispiel Vorlage des Kaufvertrags. Phasen 2 und 3: Vergleichsphase bis Ab­hil­fe­end­ur­teil  Als zweite Phase folgt die Vergleichsphase. Hier soll eruiert werden, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Nachdem in diesem Ver­fah­rens­sta­di­um die Haftung des Unternehmens dem Grunde nach bereits feststeht, sind hier vor allem Vergleiche über die Modalitäten der Abwicklung denkbar. Ein Vergleich muss vom Gericht genehmigt werden und bindet die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher, sofern sie nicht innerhalb eines Monats austreten. Kommt kein Vergleich zustande, erlässt das Gericht in der dritten Phase das Ab­hil­fe­end­ur­teil, das das Unternehmen zur Leistung verurteilt. Bei Klagen auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags kann das Gericht dessen Höhe schätzen. Dabei ist die Zahl der Anmeldungen im Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter zugrunde zu legen und mit der – ggfs. geschätzten, durch­schnitt­li­chen – individuellen Anspruchshöhe zu multiplizieren. Der Betrag ist vom Unternehmen zu Händen eines Sachwalters zu zahlen, der einen Umsetzungsfonds errichtet. Erfüllung der Ansprüche im Um­set­zungs­ver­fah­ren Im Um­set­zungs­ver­fah­ren prüft der gerichtlich bestellte Sachwalter erstmals die individuellen Ansprüche anhand der Kriterien des Ab­hil­fe­grund­ur­teils. Ist das Ergebnis positiv, zahlt der Sachwalter die individuellen Beträge direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Umsetzungsfonds aus. Ergibt sich, dass der ausgeurteilte kollektive Gesamtbetrag zu gering ist, um alle berechtigten Ansprüche zu erfüllen, kann das Unternehmen zu einem erhöhten kollektiven Gesamtbetrag verurteilt werden. Abhilfeklage als neues „Klagetool“ für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit ihrem Klageziel auf Leistung ist die Abhilfeklage von der Konzeption effizienter als die Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge. Sie wird das „Klagetool“ sein, dessen sich Ver­brau­cher­schüt­zer bedienen, wenn Pflicht­ver­let­zun­gen im Raum stehen, die eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleichgelagerten Fällen betreffen. Wie attraktiv sie für Verbraucherinnen und Verbraucher selbst ist, muss sich allerdings noch zeigen. Sie brauchen aufgrund der Komplexität des Verfahrens in jedem Fall einen langen Atem, bis sie Leistungen erhalten. Möglicherweise ist für sie daher – obgleich nicht kostenfrei – der Weg über die Individualklage im Ergebnis leichter und effizienter. Ob daher mit Einführung der Abhilfeklage auch eine Entlastung der Justiz von der Vielzahl parallel geführter Individualklagen eintritt, bleibt abzuwarten.Für Unternehmen im B2C-Geschäft steht dagegen fest: Durch die Abhilfeklage erhöht sich das Risiko der Inanspruchnahme in allen ver­brau­cher­re­le­van­ten Bereichen, und zwar EU-weit. Denn: Die Einführung entsprechender Verbandsklagen auf Abhilfe in allen Mitgliedssaaten ist durch die EU-Ver­bands­kla­gen­richt­li­nie vorgegeben. Zudem drohen Re­pu­ta­ti­ons­schä­den aufgrund der öf­fent­lich­keits­wirk­sa­men Erhebung von Abhilfeklagen und der Be­richt­erstat­tung dazu.
20/11/2023
Top 10 Trends in Litigation
Was sind die aktuellen Key Treiber für Rechts­strei­tig­kei­ten und inwiefern ergeben sich daraus Haftungs- und damit Prozessrisiken für Unternehmen? Welche sonstigen Faktoren verändern den Markt im Bereich Litigation? Angesichts des derzeitigen „Klagebooms“ in der Branche sind diese Fragen für Unternehmen wichtiger denn je. Von Ereignissen wie der Brexit über prozessuale Aspekte, wie die Einführung der europäischen Sammelklage, bis hin zu neuen Möglichkeiten der Pro­zess­fi­nan­zie­rung: Unsere Zusammenstellung der 10 Top Trends in Li­ti­ga­ti­on bie­tet Ihnen einen guten Überblick über alle Themen, die für Sie relevant sind. Informieren Sie sich daher jetzt und seien Sie im Fall der Fälle vorbereitet. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
27/12/2022
Grünes Licht der EU-Kommission: CMS berät Bundesregierung bei Re­ka­pi­ta­li­sie­rung...
Stutt­gart/Brüs­sel – Der staatliche Gashändler SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) kann weiter als integriertes Gas-Mid­stream-Un­ter­neh­men operieren und den eingeschlagenen Weg der Neu­aus­rich­tung...
18/01/2022
Eyeo erringt mit CMS erneut Erfolg in Ad­blo­cker-Pro­zess
Köln – Das Landgericht Hamburg hat eine Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen das Kölner Unternehmen Eyeo, den Entwickler des bekannten Werbeblockers Adblock Plus, abgewiesen. Nach Auffassung...
09/12/2021
Kli­ma­ver­träg­li­che Zu­kunfts­stra­te­gie: Internationales CMS-Team begleitet...
Stuttgart – Spirit Energy, das Gas­för­der­un­ter­un­ter­neh­men, an dem die Stadtwerke München GmbH (SWM) und die Bayerngas GmbH gemeinschaftlich 31 Prozent und die britische Centrica 69 Prozent halten...
26/10/2021
Klagende Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich müssen Pro­zess­kos­ten­si­cher­heit...
Kläger mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums müssen auf Verlangen des Beklagten Pro­zess­kos­ten­si­cher­heit leisten
14/10/2021
Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge zu Zinsklauseln in Sparverträgen
Der BGH bestätigt in einem ersten Mus­ter­fest­stel­lungs­ver­fah­ren die Unwirksamkeit von Zins­än­de­rungs­klau­seln in Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen
30/07/2021
Update Dispute Resolution 07/2021
Fliegen wollte der Kläger mit einer französischen Fluggesellschaft von den USA über Frankreich nach England. Nach Ti­cket­s­tor­nie­rung hat er in Deutschland geklagt. Richtig so, befand der Bun­des­ge­richts­hof:...