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Thomas Maur
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Thomas Maur, LL.M.

Rechtsanwalt

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Thomas Maur ist spezialisiert auf das Versicherungsrecht und besonders erfahren im Versicherungsvertragsrecht und im Versicherungsvermittlerrecht. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Versicherungsvertrieb, sowohl hinsichtlich des Direktvertriebs als auch des Rechts der Versicherungsvermittler. Er begleitet Produktentwicklungen einschließlich der Konzeption digitaler Antragstrecken, übernimmt die strukturelle Beratung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Vertriebskonzepten und vertritt die Interessen seiner Mandanten bei Vertriebskooperationen. Ausländische Versicherer berät er bei der Einführung von Versicherungsprodukten in den deutschen Markt. Thomas Maur berät zudem zur Implementierung neuer regulatorischer Anforderungen sowie bei der Regulierung komplexer Schadensfälle im In- und Ausland, und vertritt dabei seine Mandanten auch bei Deckungsstreitigkeiten.

Zu den Mandanten von Thomas Maur zählen sowohl international tätige Versicherungsgesellschaften als auch Start-ups der Insurtech-Branche, gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer sowie Vertriebspartner von Versicherern, gerade auch aus dem Bereich E-Commerce / Digital Business.

Thomas Maur ist seit 2014 Anwalt bei CMS, 2023 wurde er zum Partner ernannt.

Auszeichnungen und Rankings
01
  • Zitat
    „Fachlich höchst spezialisiert und stets up-to-date. Stets auf der Suche nach pragmatischen Lösungen, ohne aber die Mandanteninteressen aus den Augen zu verlieren.“, Mandant
    The Legal 500 Deutschland, 2024

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Anmerkung zu OLG Köln Urt. v. 23.10.2024 – 16 U 139/23 zur "Ablehnung eines gesetzlichen Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)", NZI 2025, 103, gemeinsam mit André Schmitz
  • Kommentierung des § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz, in: BeckOK VAG, hrsg. von Erdmann/Diehl/Schradin, 2024, Verlag C.H.Beck gemeinsam mit Dr. Dennis Spallino
  • Anmerkung zu Landgericht Saarbrücken Urt. v. 17.5.2016 – 14 O 152/15 zu den gesetzlichen Grenzen des Geschäftsmodells vieler „Tarifoptimierer“ beim Tarifwechsel in der PKV, jurisPR-VersR 10/2016 Anm. 3
  • Wenig Spielraum – BaFin erschwert Rückversicherern aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Markt, Zeitschrift Versicherungswirtschaft 10/2016, S. 30 - 33 gemeinsam mit Dr. Frank Püttgen
  • Anmerkung zu Landgericht Bochum Urt. v. 6.5.2015 – I-4 O 239/14 zum Beratungsanlass in der Hausratversicherung - Ermittlung des Versicherungsbedarfs durch Versicherungsvermittler, jurisPR-VersR 1/2016 Anm. 2
  • Anmerkung zu Bundesgerichtshof Urt. v. 16.7.2014 – IV ZR 88/13, NZI 2014, 883 zur Bindungswirkung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung, NZI 2014, 886
  • Immobilienfinanzierung: Die Absicherung des Darlehensgebers durch Versicherungsverträge des Darlehensnehmers, CMS Update Banking & Finance, November 2011, S. 7 (zusammen mit Dr. Stefan Segger)

Bildung

  • 2016: Master of Laws (LL.M.)
  • 2014 - 2016: Masterstudiengang Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Masterarbeit zum Thema „Der Versicherungsfall in der Cyber-Versicherung – Versicherungsschutz für Dritt- und Eigenschäden“
  • 2014: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2012 - 2014: Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Stationen u.a. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bereich der Versicherungsaufsicht über eine große deutsche Versicherungsgruppe
  • 2010 - 2012: Wissenschaftlicher Mitarbeiter im versicherungsrechtlichen Team von CMS
  • 2010: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 2004 - 2010: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier

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