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Thomas Maur ist spezialisiert auf das Versicherungsrecht und besonders erfahren im Versicherungsvertragsrecht und im Versicherungsvermittlerrecht. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Versicherungsvertrieb, sowohl hinsichtlich des Direktvertriebs als auch des Rechts der Versicherungsvermittler. Er begleitet Produktentwicklungen einschließlich der Konzeption digitaler Antragstrecken, übernimmt die strukturelle Beratung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Vertriebskonzepten und vertritt die Interessen seiner Mandanten bei Vertriebskooperationen. Ausländische Versicherer berät er bei der Einführung von Versicherungsprodukten in den deutschen Markt. Thomas Maur berät zudem zur Implementierung neuer regulatorischer Anforderungen sowie bei der Regulierung komplexer Schadensfälle im In- und Ausland, und vertritt dabei seine Mandanten auch bei Deckungsstreitigkeiten.
Zu den Mandanten von Thomas Maur zählen sowohl international tätige Versicherungsgesellschaften als auch Start-ups der Insurtech-Branche, gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer sowie Vertriebspartner von Versicherern, gerade auch aus dem Bereich E-Commerce / Digital Business.
Thomas Maur ist seit 2014 Anwalt bei CMS, 2023 wurde er zum Partner ernannt.