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Kapitel 5 - B2G-Da­ten­be­reit­stel­lung

12 May 2025 Deutschland 1 min. Lesezeit

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Kapitel 5 unserer Serie befasst sich mit dem Thema B2G-Datenbereitstellung. Staatliche Stellen können beispielsweise Daten anfordern, wenn diese für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden und eine „außergewöhnliche Notwendigkeit“ nachgewiesen wird. Unternehmen müssen in solchen Fällen auch vertrauliche Daten bereitstellen, deren Schutz jedoch durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen ist.

B2G-Datenbereitstellung | Data Act Unlocked

In dieser Folge wird erklärt, wann staatliche Stellen Daten von Unternehmen anfordern dürfen und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen. Zudem wird dargestellt, wie die Vertraulichkeit sensibler Daten trotz Herausgabeverpflichtung gewahrt wird.

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