Kapitel 7 - Unrechtmäßiger staatlicher Zugang zu und unrechtmäßige staatliche Übermittlung von nichtpersonenbezogenen Daten im internationalen Umfeld
Kapitel 7 des Data Act befasst sich mit dem Schutz nicht-personenbezogener Daten vor unrechtmäßigem staatlichem Zugriff und deren Übermittlung in Drittländer außerhalb der Europäischen Union. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Cloud Service Provider nur unter strengen Voraussetzungen Daten an ausländische Behörden weitergeben dürfen, um die Einhaltung europäischer Rechts- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Internationale Datenübermittlung | Data Act Unlocked
In Folge 1 wird erläutert, dass der Data Act Cloud Service Provider verpflichtet, den unrechtmäßigen staatlichen Zugriff auf in der EU gespeicherte nicht-personenbezogene Daten zu verhindern und Datenübermittlungen in Drittländer nur unter strengen Voraussetzungen zuzulassen. Eine Weitergabe darf nur erfolgen, wenn eine internationale Übereinkunft besteht oder im betreffenden Drittland rechtsstaatliche Mindeststandards gewährleistet sind, wobei betroffene Kunden stets vorab informiert werden müssen. Damit schafft der Data Act klare Vorgaben, um den Schutz europäischer Daten vor unrechtmäßigen Zugriffen aus dem Ausland zu stärken und Rechtssicherheit für Cloud-Anbieter zu gewährleisten.