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Kapitel 7 - Un­recht­mä­ßi­ger staatlicher Zugang zu und un­recht­mä­ßi­ge staatliche Übermittlung von nicht­per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im in­ter­na­tio­na­len Umfeld

27 Oct 2025 Deutschland 1 min. Lesezeit

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Kapitel 7 des Data Act befasst sich mit dem Schutz nicht-personenbezogener Daten vor unrechtmäßigem staatlichem Zugriff und deren Übermittlung in Drittländer außerhalb der Europäischen Union. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Cloud Service Provider nur unter strengen Voraussetzungen Daten an ausländische Behörden weitergeben dürfen, um die Einhaltung europäischer Rechts- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Internationale Datenübermittlung | Data Act Unlocked

In Folge 1 wird erläutert, dass der Data Act Cloud Service Provider verpflichtet, den unrechtmäßigen staatlichen Zugriff auf in der EU gespeicherte nicht-personenbezogene Daten zu verhindern und Datenübermittlungen in Drittländer nur unter strengen Voraussetzungen zuzulassen. Eine Weitergabe darf nur erfolgen, wenn eine internationale Übereinkunft besteht oder im betreffenden Drittland rechtsstaatliche Mindeststandards gewährleistet sind, wobei betroffene Kunden stets vorab informiert werden müssen. Damit schafft der Data Act klare Vorgaben, um den Schutz europäischer Daten vor unrechtmäßigen Zugriffen aus dem Ausland zu stärken und Rechtssicherheit für Cloud-Anbieter zu gewährleisten.

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