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Veranstaltungsdetails
Programm
18 Jan 2022 Vergangene Veranstaltung
Im Zusammenhang mit der Einführung eines außergerichtlichen Sanierungsverfahrens nach dem so genannten StaRUG hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 auch umfassende Neuerungen für gerichtlich überwachte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bzw. für das Schutzschirmverfahren beschlossen. Insbesondere die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verfahren wurden angepasst. Wir erläutern, welche Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bzw. die besondere Spielart des Schutzschirmverfahrens erfüllt sein müssen. Außerdem geben wir Hinweise dazu, wann die Einleitung solcher Restrukturierungsverfahren – auch in Abgrenzung zu außergerichtlichen Sanierungsoptionen – sinnvoll ist.
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