Private Equity in der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche
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Der Verteidigungs- und Sicherheitssektor ist für Finanzinvestoren längst kein Nischenthema mehr. Geopolitische Spannungen, steigende Verteidigungsetats und der politische Wille zum Ausbau europäischer Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeiten machen die Branche nicht nur zu einem Fokusthema für die deutsche und europäische Industriepolitik, sondern auch zu einem attraktiven Ziel von Investitionen. Gleichzeitig ist der regulatorische Rahmen deutlich enger als in vielen anderen Branchen. Wer als Private-Equity-Investor ein Target aus diesem Umfeld prüft, sollte deshalb früh verstehen: Hier geht es nicht nur um Markt, Marge und Management, sondern ebenso um staatliche Kontrolle, Genehmigungen und sicherheitspolitische Sensibilitäten.
Verteidigungs- und Sicherheitssektor: Nicht jedes „Defense“-Target ist gleich
Schon die Frage, welchem Bereich des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ein Unternehmen zuzuordnen ist, entscheidet über den Umfang der Prüfung und über das Investitions- und Wertschöpfungsmodell. Das klassische Bild des Waffenherstellers greift zu kurz. In der Praxis reicht das Spektrum von Herstellern militärischer Systeme über Komponentenlieferanten und Unternehmen mit Dual-Use-Produkten bis hin zu Dienstleistern wie etwa Ingenieurbüros und Softwareentwicklern, Auftragsfertigern und Zulieferern von Bauteilen, die nicht spezifisch militärische oder Dual-Use-Komponenten sind.
Für Investoren ist die Einordnung von herausragender Bedeutung, weil an ihr einschneidende Rechtsfolgen hängen. Spielt das Geschäftsmodell im Bereich von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern oder beinhaltet es sicherheitsrelevante Software oder sensitive Technologien, stellen sich umso eher Fragen des Kriegswaffenkontrollrechts, des Außenwirtschaftsrechts und der Investitionskontrolle. Umso enger wird in der Regel auch der Markt des Zielunternehmens sein. Um die Renditefähigkeit, das Marktumfeld und Risiken zu beurteilen, reicht die klassische Commercial Due Diligence allein meist nicht aus. Vielmehr ist der Blick um ein belastbares regulatorisches Mapping des Produktspektrums, der Kundenstruktur und der Lieferkette zu erweitern.
Kundenkonzentration, komplexe Beschaffungszyklen und das Vergaberecht als Stolpersteine für Investoren
Ein häufig unterschätztes Risiko im Verteidigungs- und Sicherheitssektor liegt in der Kundenstruktur. Viele Targets erzielen einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes mit einem oder wenigen öffentlichen Auftraggebern oder großen Systemhäusern. Für Investoren bedeutet diese Konzentration: Fällt ein Schlüsselauftrag weg, verschiebt sich ein Abrufprogramm oder kommt es zu politischen Prioritätsänderungen, kann sich dies unmittelbar auf Umsatz, Auslastung und Unternehmensplanung auswirken.
Hinzu kommt, dass Beschaffungszyklen in der Verteidigungsindustrie oft deutlich länger, formalisierter und politischer geprägt sind als in klassischen Industrien. Zwischen Produktentwicklung, Erprobung, Ausschreibung, Vergabe und tatsächlichem Mittelabfluss können Jahre liegen. Das erschwert nicht nur die finanzielle Planung, sondern auch die Bewertung des konkreten Auftragsbestands, weil Projektfortschritte, Haushaltsentscheidungen und regulatorische Freigaben eng ineinandergreifen.
Gerade für Private-Equity-Investoren ist das deshalb relevant, weil diese Langfristigkeit nicht ohne Weiteres mit typischen Haltedauern und Wertsteigerungslogiken harmoniert. Wer ein Defense-Target erwirbt, investiert häufig in Geschäftsmodelle, deren Wachstum stark von einzelnen Programmentscheidungen, Folgebeauftragungen und belastbaren Zugängen zu öffentlichen Budgets abhängt. In der Due Diligence kommt es daher nicht nur auf die Höhe des aktuellen Backlogs an, sondern ebenso auf dessen Qualität, Verlängerungswahrscheinlichkeit, vertragliche Abrufmechanik und tatsächliche Visibilität künftiger Umsätze.
Als weiterer Stolperstein tritt das Vergaberecht hinzu. Öffentliche Beschaffung folgt eigenen Regeln, ist formalisiert, dokumentationsintensiv und angreifbar. Fehler im Umgang mit vergaberechtlichen Anforderungen können Projekte verhindern. In der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche entfaltet das Vergaberecht durch spezielle Vorschriften und Ausnahmetatbestände noch einmal eigene Komplexität. Für Investoren stellt sich daher sehr konkret die Frage, ob das Target vergaberechtlich sauber aufgestellt ist, über belastbare Angebotsmanagement- und Compliance-Prozesse verfügt und seine Marktstellung auch unter den Bedingungen öffentlicher Ausschreibungen nachhaltig behaupten kann.
Investitionskontrolle früh mitdenken: Könnte der Staat den Erwerb untersagen?
Die Investitionskontrolle ist häufig der erste große Prüfstein eines konkreten Investments. Gerade im Verteidigungs- und Sicherheitssektor greifen FDI-Regime in Europa typischerweise früher und strenger als in anderen Branchen. Selbst Minderheitsbeteiligungen sind keineswegs unkritisch. In Deutschland kann ein Prüfverfahren in vielen Fällen bereits ab einem Erwerb von 10 % der Stimmrechte nötig werden. Bei mittelbarem Stimmrechtserwerb wird dies nicht durchgerechnet. Das heißt für Private-Equity-Fonds: Schon wenn ein Investor (Limited Partner (LP)) mit mindestens 10 % am Fonds beteiligt ist und nicht aus Deutschland (sektorenspezifische Prüfung im Rüstungsbereich) bzw. Europa (sektorübergreifende Prüfung in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen) stammt, wird die Investitionskontrolle zum Thema.
Aus Transaktionssicht hat das erhebliche Folgen. Signing und Closing lassen sich weniger frei und weniger verlässlich takten, weil ein Vollzugsverbot besteht und die Freigabe durch die zuständigen Behörden zur Vollzugsbedingung wird. Zudem können Informationsrechte, Governance-Strukturen und Vetorechte schon bei Minderheitsbeteiligungen relevant werden. Der Investor muss also sehr früh prüfen, ob die Transaktion anmeldungsbedürftig ist, wie lange das Freigabefenster realistischerweise dauert, welche Zusagen oder Auflagen im Verfahren denkbar sind und ob sogar eine Untersagung des Erwerbs drohen könnte.
Exportkontrolle ist kein Randthema
Neben die Investitionskontrolle tritt als weiteres zentrales Thema die Exportkontrolle. Die Bundesregierung verfolgt bei Rüstungsgütern eine restriktive und verantwortungsvolle Genehmigungspraxis. Über Exportvorhaben wird im Einzelfall unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entschieden.
Für den Investor bedeutet das: Der Wert eines Targets kann unmittelbar davon abhängen, ob Ausfuhren genehmigungsfähig sind und bleiben.
- Welche Absatzmärkte stehen realistisch offen?
- Wie belastbar ist der Projekt- und Auftragsbestand regulatorisch tatsächlich?
Deshalb gehört die Analyse der Genehmigungspflicht von Ausfuhren der Produkte des Zielunternehmens, von dessen Exportkontrollhistorie, der BAFA-relevanten Prozesse und möglicher Verstöße regelmäßig in den Kernbereich der Due Diligence.
Zusätzlich zu Exportgenehmigungen sind der Umgang mit Sanktionsregimen und gegebenenfalls Fragen der US-ITAR/EAR-Extraterritorialität zu prüfen (Technologiezugang, Re‑Export, Daten- und Personalzugriffe). Diese Themen können nicht nur die Deal-Struktur, sondern auch Day‑2‑Operations und Exit-Pfade ganz wesentlich beeinflussen. Die Erfahrung zeigt, dass die Sensibilität für inländische Auswirkungen von US-Regelungen im Mittelstand noch nicht überall ausreichend entwickelt ist.
Im Verteidigungs- und Sicherheitssektor wird Compliance ein Teil der Equity Story
In kaum einer anderen Branche schlägt die Qualität der Compliance-Organisation so direkt auf die Eignung eines Targets für ein Private-Equity-Investment durch. Wer mit Kriegswaffen, Rüstungsgütern oder sensitiven Technologien arbeitet, braucht belastbare Prozesse für Klassifizierung, Genehmigungsmanagement, Endverbleib, Dokumentation und interne Freigaben. Das ist nicht nur eine Frage guter Organisation, sondern häufig Voraussetzung dafür, regulatorische Risiken beherrschbar zu machen. In aller Regel sind auch Zertifizierungen wie die DIN EN 9100 für Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsbezüge sowie die NATO-orientierten AQAP-Anforderungen notwendig.
Compliance ist damit nicht nur Housekeeping, das nach Closing auf die Agenda rücken kann. Vielmehr kann Compliance neben der Due Diligence auch die Transaktionsstruktur, die wirtschaftlichen Parameter eines Deals und das Post-Closing-Programm prägen. Werden im Rahmen der Due Diligence Defizite sichtbar, stellen sich schnell Fragen nach Freistellungen, Kaufpreiseinbehalten und einem klar getakteten Abhilfeplan.
Buy-and-Build-Strategien bergen komplexe Integrationsrisiken. Geschäftsmodelle und Unternehmenskulturen können im Hinblick auf Compliance höchst unterschiedlich sein. Und regulatorische Defizite eines einzelnen Portfoliounternehmens können auf Gruppenebene durchschlagen. Compliance-Prozesse müssen deshalb gruppenweit konsistent aufgesetzt werden – gerade mit Blick auf einen möglichen Exit.
Weitgehend unbekannte Ausprägungen von Vertraulichkeit
Außerdem handhaben die Zielunternehmen häufig Verschlusssachen und unterliegen dem personellen und materiellen Geheimschutz – für Investoren in der Regel ein noch unbekanntes Terrain. Der Geheimschutz dient dem Schutz von Informationen, deren unbefugte Kenntnisnahme die Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnte. Unternehmen unterliegen hier besonderen Geheimhaltungspflichten, die zum Teil strafbewehrt sind. Eine Due Diligence-Prüfung kann dadurch stark eingeschränkt werden.
Außerdem kommen formale Anforderungen hinzu: Zu Verschlusssachen ab der Einstufung als VS-Vertraulich kann ein Zielunternehmen zum Beispiel nur Zugang gewähren, wenn die kenntnisnehmende Person eine staatliche Sicherheitsüberprüfung durchlaufen hat, was Monate dauern kann. Auch nach einem Einstieg setzt sich dies fort. Investoren erhalten zum Beispiel typischerweise keinen direkten Zugriff auf Verschlusssachen, die als VS-Vertraulich eingestuft sind, da ein Need-to-Know-Prinzip gilt.
Besondere Sorgfalt ist auch beim Exit geboten
Die branchenspezifischen Besonderheiten enden nicht mit dem Einstieg. Auch der Exit kann stärker reguliert sein als in anderen Sektoren. Ein späterer Verkauf an einen ausländischen Erwerber, ein Secondary Buyout oder die Einbindung weiterer Co-Investoren können erneut Investitionskontrollfragen auslösen; hinzu kommt, dass die Attraktivität des Targets für den nächsten Käufer wesentlich von einer sauberen Exportkontroll- und Compliance-Bilanz abhängt.
Investment in Verteidigungs- und Sicherheitsbranche verlangt vertiefte regulatorische Vorbereitung
Für Private-Equity-Investoren gilt damit: Ein Investment in die Verteidigungs- und Sicherheitsbranche verlangt rechtlich eine gegenüber Standardsituationen deutlich vertiefte regulatorische Vorbereitung. Investitionskontrolle, Exportkontrolle, das Vergaberecht und Compliance sind in diesem Sektor keine bloßen Annex-Themen, sondern häufig mitentscheidend für Transaktionssicherheit, Werthaltigkeit, Wertsteigerung und Exit-Fähigkeit des Investments. Gerade im Verteidigungs- und Sicherheitssektor ist regulatorische Exzellenz damit kein Begleitthema, sondern oft ein wesentlicher Werttreiber.
Belohnt wird der Investor mit guten Renditechancen in einem auf absehbare Zeit stabil wachsenden Markt. In Zeiten, in denen andere Branchen den herkömmlichen Renditeerwartungen von Finanzinvestoren vielfach nicht mehr genügen, dürften diese Aussichten Private-Equity-Investments in die Verteidigungs- und Sicherheitsbranche beflügeln.