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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 01/2021

Januar 2021

Entscheidung des II. Zivilsenats

Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten

Die persönliche Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 Abs. 4, § 161 Abs. 2, § 128 HGB besteht bei Insolvenz der Gesellschaft jedenfalls für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Auf die insolvenzrechtliche Einordnung dieser Verbindlichkeiten kommt es dabei nicht an.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 15. Dezember 2020 – II ZR 108/19

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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht | Januar 2021
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Dr. Jan Schepke
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