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In­sol­venz­an­trags­pflich­ten auch für Stroh­ge­schäfts­füh­rer 

27 Oct 2025 Deutschland 1 min. Lesezeit

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Das OLG Frankfurt a.M. äußert sich zu persönlichen Haftungsrisiken sog. „Strohmänner“. Vorsicht ist geboten, die D&O-Versicherung muss nicht immer zahlen. 

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