Das Scraping-Urteil des BGH: Risiko für DSGVO-Massenklagen
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10 Dez 2024 Vergangene Veranstaltung
In seiner Entscheidung vom 18.11.2024 (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH verbraucherfreundlich zu immateriellem Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO entschieden. Dies könnte den Weg für Massenklagen im Datenschutz ebnen.
Datenschutz birgt erhebliche Haftungsrisiken für Unternehmen, insbesondere das Risiko von Schadenersatzklagen von Verbrauchern. Bislang war die Rechtsprechung uneins darüber, welche Anforderungen an immaterielle Schadenersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO zu stellen sind. Mit seiner Entscheidung vom 18.11.2024 hat der BGH jedoch die Tür für eine verbraucherfreundliche Praxis geöffnet, was die Wahrscheinlichkeit von Massenverfahren im Bereich Datenschutz erheblich erhöht. Potenziell betroffen ist jedes Unternehmen im B2C-Bereich, das Verbraucherdaten erfasst.
In dem Webinar erläutern unsere Expert:innen die Entscheidung im Detail und zeigen auf, welche Risiken sich daraus für Unternehmen ergeben und wie sie sich auf mögliche Massenverfahren vorbereiten können. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
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