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Claus Thiery

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Nymphenburger Straße 12
80335 München
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Claus Thiery berät und vertritt seine Mandanten in Organhaftungsfällen, im Bereich Compliance sowie zu komplexen insolvenz-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Konflikten, meist mit grenzüberschreitendem Bezug. Hier bringt er auch sein Know-how zu E-Discovery und US-Trials sowie langjähriges Länderwissen zum Nahen Osten ein. Erfahrungen, die er als Richter am Landgericht sammeln konnte, nutzen Claus Thiery heute als Rechtsanwalt in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie in außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren. Über die Jahre hat er besonders weitreichende Expertise in der anwaltlichen Begleitung von IT- und Großschadensfällen aufgebaut.

Zudem ist Claus Thiery als Ombudsmann für Großkonzerne, als Zeugenbeistand z. B. bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sowie als Mediator in komplexen IT- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten tätig. Für seine kompetente und umsichtige Verhandlungsführung wird er in führenden Branchenpublikationen häufig empfohlen.

Claus Thiery ist seit 2002 bei CMS. Zuvor war er als Richter am Landgericht Konstanz tätig, hat einen Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert und ist als Wirtschaftsmediator qualifiziert. 2005 war er in der Dispute Resolution Praxis einer namhaften US-Kanzlei in Atlanta und New York tätig.

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„Oft empfohlen“ für Konfliktlösung

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation

Deutschlands beste Anwälte 2018, 2020, 2021, 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Konfliktlösung

Deutschlands beste Anwälte 2018, 2020, 2021, 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„Oft empfohlen“ für Konfliktlösung

JUVE Handbuch, 2022/2023

„guter Mediator“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2020/2021

„auch als Mediator sehr gut“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Konfliktlösung

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Konfliktlösung

JUVE Handbuch, 2020/2021

„exzellent, brillant, sehr zuverlässig“, Mandant

JUVE Handbuch, 2019/2020

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Vorstandsmitglied von EUCON
  • Mitglied nationaler und internationaler Vereinigungen
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Veröffentlichungen

  • "Lieferkettengesetz: Pflichten auch für Start-ups?", Mitautorin Sandra Renschke, https://www.startupvalley.news/de/lieferkettengesetz/
  • "Geplantes Lieferkettengesetz: Ende der Freiwilligkeit", Legal Tribune Online (LTO), 24.02.2021, Mitautorin Sandra Renschke
  • "Class Actions auch in der EU?", Trend Report, 05.01.2021, Mitautorin Sandra Renschke, https://www.trendreport.de/class-actions-auch-in-der-eu/
  • "Die EU-Verbandsklage kommt: Stärkung der Klageindustrie in Europa?", Legal Tribune Online, 09.12.2020, Mitautorin Sandra Renschke, https://www.lto.de/persistent/a_id/43679
  • "Der Media­ti­ons­ver­g­leich wird welt­weit voll­st­reckbar", Legal Tribune Online 2019, Recht, Singapur-Konvention für internationale Handelskonflikte, Mitautorin Sandra Renschke, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/singapur-konvention-mediationsvergleich-international-vollstreckbar-voraussetzungen-kein-eu-beitritt/
  • "Wenn der Schriftsatz per Lkw kommt", Neue Juristische Wochenschrift, NJW-aktuell 29/2019, S. 12-13
  • Musterfeststellungsklage: "Wilder Westen" oder alles halb so wild?, Der Betrieb, 42/2018, S. 2550-2554, Mitautoren Dr. Matthias Schlingmann, Sandra Renschke
  • Neue EU-Sammelklage: Frei nach dem Motto "Einer für Alle – Alle gegen Einen"?, ParisBerlin, Ausgabe #122, Juli/August/September 2018, S. 42-43, Mitautorin Sandra Renschke
  • Schengen II and Dublin: Responsibility for Asylum Applications in Europe, CML ReV. 34 1997, S. 957 ff
  • Amsterdam: Vergemeinschaftung der Sachbereiche freier Personenverkehr, Asylrecht und Einwanderung sowie Überführung des Schengen-Besitzstands auf EU-Ebene, Europarecht 1998, S. 583 ff
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Vorträge

  • "Mediators4Future – Mediation and Human Rights", 31st UIA World Forum of Mediation Centres, Frankfurt am Main, 30.06.2023
  • "The European Opportunity", ILFA 2023 European Conference, London, 27.06.2023
  • "Legal Tech und die Zukunft von ADR", 25 Jahre EUCON, München, 20.06.2023
  • "Neue Abhilfeklage – neues Zeitalter für kollektiven Rechtsschutz?", Mandantenveranstaltung München, 18.04.2023, Mitreferentin Sandra Renschke
  • Workshop Musterfeststellungsklage, Deutscher Syndikusanwaltstag 2018 - Unternehmensrecht in der Praxis, Berlin, 08.11.2018
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Ausbildung

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl Prof. Hartmut Maurer sowie des Sonderforschungsbereiches Internationalisierung der Wirtschaft unter Leitung von Prof. Hailbronner
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Bristol (England) und Konstanz
  • Referendariat am Landgericht Konstanz, Verwaltungsstation beim Generalkonsulat Sydney, Wahlstation bei Philips GmbH, Hamburg, sowie SEG GmbH, Hongkong
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Feed

12/03/2024
Podcast CMS To Go | Güteverfahren – eine effiziente Alternative zu Ge­richts­ver­fah­ren?
Ge­richts­ver­fah­ren kosten bekanntlich häufig viel Zeit, Geld sowie interne Ressourcen und schädigen laufende Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Doch gibt es Alternativen? Eine wenig bekannte, aber effiziente Möglichkeit bieten sog. Güte- und Schlich­tungs­ver­fah­ren, die Claus Thiery und Sandra Renschke in unserer neuen Folge von Litigation Matters vorstellen. Zu Gast ist Dr. Ulrich Hagel, Vor­stands­vor­sit­zen­der der EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management. Als anerkannte Gütestelle können über die EUCON Wirt­schafts­kon­flik­te administriert werden. Dr. Ulrich Hagel berichtet aus erster Hand, wie ein Gü­te-/Schlich­tungs­ver­fah­ren abläuft, welche Vorteile es bietet, und welche Unterschiede zu anderen Verfahrensarten bestehen.
24/01/2024
Podcast CMS To Go | Die neue Abhilfeklage – ein echter Gamechanger?
Die im Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Abhilfeklage erweitert die Möglichkeit kollektiver Klagen in Deutschland. Erstmals können Ver­brau­cher:in­nen und Klein­un­ter­neh­mer:in­nen gebündelt durch Verbände gegen Unternehmen klagen und direkt Abhilfe,  etwa Zahlungen, erhalten. Bisher konnten mit der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge lediglich Feststellungen erlangt werden, also gerade keine Leistungstitel. Claus Thiery und Sandra Renschke, Partner und Counsel im Bereich Dispute Resolution, erläutern in dieser Folge unter anderem, wie das Abhilfeverfahren ausgestaltet ist, welche Rolle den Ver­brau­cher­ver­bän­den zukommt und inwieweit mit Vergleichen zu rechnen ist. Schließlich diskutieren sie, ob die neue Klage tatsächlich wie von der Politik angekündigt, ein Gamechanger sein wird. 
23/01/2024
Litigation Matters
Litigation Matters – der Podcast, in dem sich alles um die Welt des Zivilprozesses und der alternativen Streitbeilegung dreht. Diskutieren Sie mit uns über innovative Ansätze und bewährte Methoden der Konfliktlösung und erhalten Sie Einblicke in die tägliche Arbeit unserer Anwältinnen und Anwälte im Bereich der Prozess- und Ver­hand­lungs­füh­rung.
11/01/2024
Die Abhilfeklage und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
Seit Oktober 2023 gibt es in Deutschland eine neue Verbandsklage – die Abhilfeklage. Wir werden deren wichtigste Regelungen vorstellen, aufzeigen, inwiefern Unternehmen davon betroffen sein werden und in welchen Bereichen mit Klagen zu rechnen ist. Im Anschluss besteht Gelegenheit für Fragen und Austausch.
05/12/2023
Kollektiver Rechtsschutz 2.0 – Die neue Abhilfeklage
Seit Oktober 2023 hat Deutschland eine Abhilfeklage, mit der Ver­brau­cher­ver­bän­de Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen Unternehmen bündeln und in einer Kollektivklage gegen Unternehmen geltend machen können. Neu ist, dass der klagende Verband direkt auf „Abhilfe“, also konkrete Leistungen, wie Schadenersatz, oder Reparatur, zugunsten betroffener Verbraucher und kleinen Unternehmen (max. zehn Beschäftigte mit Jah­res­um­satz/-bi­lanz von < EUR 2 Mio.) klagen kann. Damit geht die Abhilfeklage über die 2018 eingeführte Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge hinaus, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher im Anschluss an das Mus­ter­fest­stel­lungs­ver­fah­ren individuell klagen müssen, um zum Beispiel Schadenersatz zu erhalten. Im Rahmen der Abhilfeklage werden die Ver­brau­cher­an­sprü­che dagegen in einem Um­set­zungs­ver­fah­ren direkt erfüllt.  Phase 1: Klageerhebung bis Ab­hil­fe­grund­ur­teil Voraussetzung ist die Klageerhebung durch eine klageberechtigte Stelle. Dies sind vor allem die Ver­brau­cher­ver­bän­de, wie zum Beispiel Ver­brau­cher­zen­tra­len. Der Verband muss im Klageantrag nicht – wie sonst im Zivilprozess – die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die er klagt, konkret benennen. Ausreichend ist die Klageerhebung für eine nach bestimmten Merkmalen identifizierbare Gruppe, beispielsweise „alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Jahr 2023 einen bestimmten Vertrag geschlossen haben“. Da der klagende Verband nicht weiß, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Gruppe unterfallen und sich der Abhilfeklage anschließen werden, kann er die Zahlung eines „kollektiven Gesamtbetrags“ beantragen. Die Abhilfeklage wird in einem Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter des Bundesamtes der Justiz öffentlich bekannt gemacht. Spätestens dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage erfahren und sich ihr durch einfache, ohne Anwaltszwang mögliche und kostenfreie Anmeldung anschließen, wenn ihre Ansprüche dem Klageantrag unterfallen. Zu beachten ist die Anmeldefrist bis spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Die erste Phase endet mit dem Ab­hil­fe­grund­ur­teil. In diesem erklärt das Gericht die Klage dem Grunde nach für begründet oder es weist die Klage ab. Ist die Klage begründet, bestimmt das Gericht die konkreten Voraussetzungen der An­spruchs­be­rech­ti­gung und zu erbringende Nachweise, zum Beispiel Vorlage des Kaufvertrags. Phasen 2 und 3: Vergleichsphase bis Ab­hil­fe­end­ur­teil  Als zweite Phase folgt die Vergleichsphase. Hier soll eruiert werden, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Nachdem in diesem Ver­fah­rens­sta­di­um die Haftung des Unternehmens dem Grunde nach bereits feststeht, sind hier vor allem Vergleiche über die Modalitäten der Abwicklung denkbar. Ein Vergleich muss vom Gericht genehmigt werden und bindet die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher, sofern sie nicht innerhalb eines Monats austreten. Kommt kein Vergleich zustande, erlässt das Gericht in der dritten Phase das Ab­hil­fe­end­ur­teil, das das Unternehmen zur Leistung verurteilt. Bei Klagen auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags kann das Gericht dessen Höhe schätzen. Dabei ist die Zahl der Anmeldungen im Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter zugrunde zu legen und mit der – ggfs. geschätzten, durch­schnitt­li­chen – individuellen Anspruchshöhe zu multiplizieren. Der Betrag ist vom Unternehmen zu Händen eines Sachwalters zu zahlen, der einen Umsetzungsfonds errichtet. Erfüllung der Ansprüche im Um­set­zungs­ver­fah­ren Im Um­set­zungs­ver­fah­ren prüft der gerichtlich bestellte Sachwalter erstmals die individuellen Ansprüche anhand der Kriterien des Ab­hil­fe­grund­ur­teils. Ist das Ergebnis positiv, zahlt der Sachwalter die individuellen Beträge direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Umsetzungsfonds aus. Ergibt sich, dass der ausgeurteilte kollektive Gesamtbetrag zu gering ist, um alle berechtigten Ansprüche zu erfüllen, kann das Unternehmen zu einem erhöhten kollektiven Gesamtbetrag verurteilt werden. Abhilfeklage als neues „Klagetool“ für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit ihrem Klageziel auf Leistung ist die Abhilfeklage von der Konzeption effizienter als die Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge. Sie wird das „Klagetool“ sein, dessen sich Ver­brau­cher­schüt­zer bedienen, wenn Pflicht­ver­let­zun­gen im Raum stehen, die eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleichgelagerten Fällen betreffen. Wie attraktiv sie für Verbraucherinnen und Verbraucher selbst ist, muss sich allerdings noch zeigen. Sie brauchen aufgrund der Komplexität des Verfahrens in jedem Fall einen langen Atem, bis sie Leistungen erhalten. Möglicherweise ist für sie daher – obgleich nicht kostenfrei – der Weg über die Individualklage im Ergebnis leichter und effizienter. Ob daher mit Einführung der Abhilfeklage auch eine Entlastung der Justiz von der Vielzahl parallel geführter Individualklagen eintritt, bleibt abzuwarten.Für Unternehmen im B2C-Geschäft steht dagegen fest: Durch die Abhilfeklage erhöht sich das Risiko der Inanspruchnahme in allen ver­brau­cher­re­le­van­ten Bereichen, und zwar EU-weit. Denn: Die Einführung entsprechender Verbandsklagen auf Abhilfe in allen Mitgliedssaaten ist durch die EU-Ver­bands­kla­gen­richt­li­nie vorgegeben. Zudem drohen Re­pu­ta­ti­ons­schä­den aufgrund der öf­fent­lich­keits­wirk­sa­men Erhebung von Abhilfeklagen und der Be­richt­erstat­tung dazu.
26/10/2023
Fokus Abhilfeklage: Entlastung der Justiz? 
Durch die Einführung der Abhilfeklage sollen parallel geführte Individualklagen künftig entbehrlich werden. Kann die neue Verbandsklage dies leisten
17/10/2023
Neue Abhilfeklage in Kraft getreten
Deutschland hat seit dem 13. Oktober 2023 eine neue Abhilfeklage. Mit dieser können Verbände für Verbraucher Unternehmen direkt auf Schadenersatz verklagen
05/09/2023
„Mandatory Mediation“: auch in Deutschland denkbar?
Eine verpflichtende Mediation (sog. „Mandatory Mediation“) kann die Gerichte entlasten und die Chancen einer einvernehmlichen Streitbeilegung erhöhen
18/04/2023
Neue Abhilfeklage - neues Zeitalter für kollektiven Rechtsschutz?
Mit einer neuen Abhilfeklage soll die EU-Ver­bands­kla­ge­richt­li­nie in deutsches Recht umgesetzt werden. Viel Zeit für die Umsetzung bleibt nicht. Bereits ab dem 25. Juni 2023 sollen die neuen Regelungen gelten.  In unserem Online-Webinar informieren wir darüber, wie die kollektive Verbandsklage auf Abhilfe nach derzeitigem Stand funktionieren soll und inwiefern Unternehmen betroffen sein werden.
22/03/2022
Die EU-Lie­fer­ket­ten-Richt­li­nie und die Frage der Haftung
Die EU-Lie­fer­ket­ten-Richt­li­nie statuiert erstmals eine Haftung für Unternehmen auf Schadensersatz bei Verstößen gegen Sorg­falts­pflich­ten
18/03/2022
Klagewelle wegen Schadensersatz nach Da­ten­schutz­ver­stoß?
Erneut hat ein Gericht einem Kläger Schadensersatz aufgrund eines Da­ten­schutz­ver­sto­ßes zugesprochen. Droht eine Klagewelle weiterer, betroffener Kunden
08/12/2021
Beitritt der EU zum Haager Ur­teils­über­ein­kom­men
Nachdem die Kommission im Juli 2021 den Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen über die Vollstreckung und Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen vorgeschlagen hat, steht der Beitritt der EU zu dem Abkommen bevor. Tritt die EU dem Abkommen bei und folgen weitere Staaten ihrem Beispiel, wird die internationale Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zukunft deutlich erleichtert.