Home / Personen / Dr. Reemt Matthiesen
Foto vonReemt Matthiesen

Dr. Reemt Matthiesen

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Nymphenburger Straße 12
80335 München
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Reemt Matthiesen berät deutsche und internationale Unternehmen zu sämtlichen IT-rechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Datenschutzrecht, wo er sich unter anderem mit internationalen Datentransfers (BCR, Model Clauses, Einwilligungen etc.), der Verwendung von Beschäftigtendaten oder der Nutzung von Kundendaten (Auswertungen, Weitergabe etc.) befasst. Besonders erfahren ist er auch in der datenschutzkonformen Gestaltung von Frontend- und Backend-Produkten in der Entwicklungsphase, darunter insbesondere Wearables und Health-Care-Geräte. Häufig übernimmt er die Konzeption und Koordination bei internationalen Projekten und hat unter anderem zu zahlreichen länderübergreifenden Outsourcing- und Projektverträgen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten beraten.

Reemt Matthiesen schloss sich 2008 CMS an und ist seit 2016 Partner der Sozietät.

Mehr Weniger

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Leiter des Fachausschuss Wirtschafts- & Steuerrecht der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
Mehr Weniger

Veröffentlichungen

  • "Auswirkungen des IT-Sicherheitsgesetzes auf Banken und Versicherer", Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK), 2016, 167-168, Mitautor Dr. Markus Kaulartz
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an Apps, Handbuch Praxis mobiles Internet, Königswinter 2015, Herausgeber Sexauer/Treiss, Mitautorin Sarah Haghdoust
  • Praktische Tipps zur EU-weiten Koordinierung der Meldung von Datenverarbeitungsprozessen, PinG Privacy in Germany Datenschutz und Compliance, 03.14, S. 122
  • Compliance-Klauseln als sinnvoller Bestandteil eines Compliance-Systems, Betriebs-Berater, 02.04.2013, S. 771-778, Mitautor Dr. Tobias Teicke
  • Hardware- und Software-Vertragsrecht, Handbuch des Fachanwalts Informationstechnologierecht, 2. Auflage, Carl Heymanns Verlag, 2011, Herausgeber Lehmann/Meents
  • Die Freistellung von Softwarenutzungsverträgen nach Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Stämpfli Verlag AG Bern, Band 26, 2010
Mehr Weniger

Vorträge

  • Der EuGH und die DSGVO: Ausblick auf anstehende Urteile des EuGH zum Datenschutz in 2023, Präsentation, Webinar, 30.01.2023, Mitreferent Philippe Heinzke
  • Online-Marketing und Datenschutz, Direkt-Marketing, Targeting, Tracking - IP Roadshow, Berlin, 29.11.2012
  • Marketing 2.0 – Expedition in rechtsfreie Räume? - Roadshow Commercial, München, 22.11.2012
  • Update Datenschutz, Stuttgart, 23.05.2012
  • Update Datenschutz München, 09.05.2012
  • Update Datenschutz Berlin, 08.05.2012
  • Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz – Praktische Auswirkungen, München, 28.10.2010
Mehr Weniger

Ausbildung

  • Dissertation über die kartellrechtliche Freistellung von Softwarenutzungsverträgen
  • Stipendiat am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Steuer- und Wettbewerbsrecht in München, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Universität Stockholm

Mehr Weniger

Feed

25/03/2024
DSGVO-Scha­dens­er­satz: Übersicht über aktuelle Urteile und Entwicklungen...
Die Anzahl der Ge­richts­ent­schei­dun­gen zu DSGVO-Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen steigt und steigt. Unser Überblick zeigt die aktuellen Entwicklungen und Urteile
14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Atlanta, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Young, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
26/01/2024
Neues vom EuGH zum DSGVO-Scha­dens­er­satz
Der EuGH präzisiert die Voraussetzungen von Art. 82 DSGVO. Zudem stehen weitere praxisrelevante Eu­GH-Ent­schei­dun­gen an
12/01/2024
Das Datenschutzjahr 2023
Unser Beitrag blickt auf die da­ten­schutz­recht­li­chen Entwicklungen des Jahres 2023 zurück. Zugleich wagen wir einen Ausblick auf das Da­ten(schutz)jahr 2024
06/12/2023
DSGVO-Scha­dens­er­satz erneut vor dem EuGH
Sind negative Gefühle ein nach DSGVO zu ersetzender Schaden? Und besteht bei DSGVO-Ver­stö­ßen ein Un­ter­las­sungs­an­spruch? Diese Fragen wird der EuGH beantworten
21/06/2023
Digitalisierung der En­er­gie­wen­de–Neu­start für Smart Meter? 
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nimmt der Smart-Me­ter-Roll­out als Träger des Stromnetzes der Zukunft neue Fahrt auf
07/06/2023
Urteil des EuGH zum DSGVO-Scha­dens­er­satz
Der EuGH hat ein Grundsatzurteil zu Art. 82 DSGVO gefällt: Eine Er­heb­lich­keits­schwel­le besteht nicht, jedoch muss ein Schaden nachgewiesen werden
14/04/2023
CMS berät Headway Capital Partners und Gründer beim Verkauf der Mehrheit...
München – Headway Capital Partners und weitere Gesellschafter haben eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an der office people Per­so­nal­ma­nage­ment GmbH, Münster, an H.I.G. Capital, LLC (H.I.G.) verkauft. H.I.G...
31/01/2023
Das Datenschutzjahr 2022
Auch 2022 hat sich im Datenschutzrecht viel bewegt. Grund genug, einige der wichtigsten da­ten­schutz­recht­li­chen Entwicklungen des letzten Jahres zu skizzieren
30/01/2023
Der EuGH und die DSGVO: Ausblick auf wichtige Urteile des EuGHs in 2023
Die Rechtsprechung des EuGHs ist für Auslegung und Verständnis der DSGVO von entscheidender Bedeutung. Aktuell liegen über 40 Vor­ab­ent­schei­dungs­ver­fah­ren beim EuGH und eine Vielzahl davon wird 2023 entschieden werden. Wir wollen einen kurzen Überblick über wesentliche Verfahren geben und diese einordnen. Schwerpunkte werden Entscheidungen zum Buß­geld­ver­fah­ren (Verschulden erforderlich?), Schadensersatz (wann liegt ein Schaden vor?) und zur Auskunft sein (Umfang, Ver­wei­ge­rungs­rech­te). Ebenso werden wir Verfahren zu weiteren Grundsätzen der DSGVO kurz darstellen.
07/12/2022
DSGVO-Mas­sen­ver­fah­ren vor der Tür?
Das deutsche Recht kannte bisher kaum Kol­lek­tiv­ver­fah­ren, also das Einklagen eines Anspruchs vieler Personen gegenüber einem Unternehmen in einem einzigen Ge­richts­ver­fah­ren. Lediglich vereinzelt gab es hierzulande Verfahren in Gestalt der Mus­ter­fest­stel­lungs- oder Un­ter­las­sungs­kla­ge. Diese gewähren den Einzelnen aber keine direkten Zah­lungs­an­sprü­che. Das dürfte sich 2023 ändern: Bald kann in Deutschland gegen Unternehmen in bestimmten Fällen eine Vielzahl von Ansprüchen von Einzelpersonen gebündelt in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Relevant sind solche Verfahren bei Streuschäden, die zwar sehr viele Personen treffen, aber für sich genommen häufig zu gering sind, um als Einzelperson zu klagen. Selbst kleinere Beträge addieren sich in der Masse schnell zu einer empfindlichen Summe. Möglich macht die kollektive Rechts­durch­set­zung eine bis 2023 in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie, die anerkennt, dass aufgrund der Digitalisierung immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher von denselben unerlaubten Praktiken betroffen sind.
03/11/2022
CMS begleitet Gesellschafter M.M.Warburg & CO und LKH beim Verkauf der...
Frankfurt/Main – Die Aktionäre der M.M. Warburg & CO Hypothekenbank AG, die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA (60 Prozent) und die Lan­des­kran­ken­hil­fe V.V.a.G. (40 Prozent), verkaufen ihre Anteile an...