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UK Desk

In Deutschland

Unser UK Desk: englisches Recht für deutsche Mandanten

Das englische Recht ist eine schillernde, aber – für den deutschen Juristen – zunächst auch sehr schwierige Materie. Aufgrund der Rechtswahl in internationalen Verträgen reicht die Bedeutung dieser Rechtsordnung weit über ihren nationalen Anwendungsbereich hinaus, zumal alle Commonwealth-Staaten und die USA dieses Recht rezipiert haben. Diesem Umstand tragen wir mit unserem UK Desk Rechnung.

Experten beider Rechtsordnungen

Das Team unter der Leitung eines erfahrenen englischen M&A-Partners besteht aus Experten beider Rechtsordnungen, die zunächst in Großbritannien oder in einem anderen Common-Law-Staat studiert haben und in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen sind, ebenso wie in Deutschland ausgebildete Kollegen, die über eine Zulassung als Solicitor in England und Wales verfügen.

Vorteile für Mandanten

Das UK Desk berät bei deutschen In- und Outbound-M&A- und Joint-Venture-Transaktionen sowie bei komplexen Finanzierungstransaktionen und Transaktionen im Zusammenhang mit internationalem Schifffahrtsrecht, bei denen die primäre Vertragsdokumentation nach englischem Recht erstellt wird.

Insbesondere für deutsche Mittelständler sowie Inbound-Investoren aus Common-Law-Staaten, die in Deutschland investieren, bietet das UK Desk eine besondere Unterstützung. Gleiches gilt für Outbound-Transaktionen in den englischsprachigen Common-Law-Staaten oder anderen Wachstumsmärkten, in denen das englische Recht zur Anwendung kommt.

Daneben beraten wir sowohl Kreditnehmer als auch Finanzinstitute zu Themen wie Finanzierung und Sicherheitsdokumentation nach englischem Recht, wozu auch die Erstellung von entsprechenden Rechtsgutachten zählt.

Im Bereich des maritimen Rechts beraten wir Schiffseigentümer und Charterer bei einer Vielzahl von seerechtlichen Verträgen nach englischem Recht (Charterverträge, Frachtbriefe, Poolvereinbarungen und Verwaltungsverträge).

Wir unterstützen und betreuen unsere deutschen Mandanten bedarfsgerecht bei internationalen Transaktionen (M&A und Joint Ventures). Der Vorteil liegt dabei in einem integriert arbeitenden und deutschsprachigen Team, das in der Lage ist, sämtliche Transaktionsdokumentation nach englischem Recht zu entwerfen und zu verhandeln sowie rechtliche und kulturelle Besonderheiten auszugleichen.

Kürzliche M&A-Beratung im englischen Recht

  • Beratung von Sociomantic beim Verkauf an dunnhumby Ltd., ein Tochterunternehmen der in London börsennotierten Gesellschaft Tesco PLC
  • Beratung der Unister-Gruppe bei der Übernahme von Travel24.com
  • Beratung eines internationalen Logistikkonzerns beim Erwerb von Anteilen in Südamerika
  • Beratung eines französischen Baukonzerns bei der Akquirierung eines europäischen Parkhausbetreibers

Kürzliche Finanzierungsberatung und Beratung im maritimen Recht nach englischem Recht

  • Beratung eines großen internationalen Produktionsbetriebs, der englischem Recht unterliegt, hinsichtlich eines Darlehensvertrags mit einem weltweit agierenden Finanzinstitut
  • Beratung von EnBW bezüglich einer Beteiligung des australischen Private-Equity-Investors Macquarie Capital am Offshore-Windpark EnBW Baltic 2
  • Beratung zahlreicher Schiffseigentümer und Charterer bezüglich verschiedener Zeit- und Reise-Charter-Verträge nach englischem Recht
  • Generelle bankenrechtliche Beratung nach englischem Recht von zahlreichen Finanzinstituten zu Themen wie: Konsequenzen und Wirksamkeit von Abtretungsverboten, Vertragspflichten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und die Auslegung von Vertragsklauseln und Kündigungsgründen sowie nach englischem Recht verhandelte Kreditverträge

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