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Sanieren statt schließen

Jetzt auch zum Hören: In „Sanieren statt schließen“ beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten zur Krisenvorbeugung und dem Krisenmanagement, insbesondere der Sanierung von Unternehmen mithilfe und ohne Insolvenzverfahren und geben wertvolle Handlungsempfehlungen.


Sanieren statt schließen: (Kein) Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
CMS Partnerin Dr. Alexandra Schluck-Amend und Dr. Veronika Hefner, beide Anwältinnen im Bereich Restrukturierung und Insolvenz in Stuttgart, fassen in dieser zweiten Folge der Staffel „Sanieren statt schließen“ alles Wissenswerte zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kurz und bündig zusammen. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 beschlossen und die Aussetzung nochmals für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Wegen der Verzögerungen bei der Auszahlung der November- und Dezemberhilfen wird die Insolvenzantragspflicht im Januar 2021 abermals für bestimmte Unternehmen ausgesetzt. Die Hintergründe der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, für welche Unternehmen diese Aussetzung gilt und wer weiterhin antragspflichtig ist, beleuchtet diese Episode.

Sanieren statt schließen: Der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
CMS Partnerin Dr. Alexandra Schluck-Amend und Dr. Veronika Hefner, beide Anwältinnen im Bereich Restrukturierung und Insolvenz in Stuttgart, stellen in der Auftaktfolge der Staffel „Sanieren statt schließen“ das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) vor. Das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und ermöglicht drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Sanierung unter Einbeziehung von Gläubigern auch gegen deren Willen. Diese Episode widmet sich den wesentlichen Merkmalen, Vor- und Nachteilen und Zukunftschancen der neuen Sanierungsoption.

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