CMS Partnerin Dr. Alexandra Schluck-Amend und Dr. Veronika Hefner, beide Anwältinnen im Bereich Restrukturierung und Insolvenz in Stuttgart, fassen in dieser zweiten Folge der Staffel „Sanieren statt schließen“ alles Wissenswerte zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kurz und bündig zusammen. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 beschlossen und die Aussetzung nochmals für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Wegen der Verzögerungen bei der Auszahlung der November- und Dezemberhilfen wird die Insolvenzantragspflicht im Januar 2021 abermals für bestimmte Unternehmen ausgesetzt. Die Hintergründe der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, für welche Unternehmen diese Aussetzung gilt und wer weiterhin antragspflichtig ist, beleuchtet diese Episode.
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