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CMS Hasche Sigle erneut für En­er­gie­ver­sor­ger erfolgreich

10 Mar 2009 Deutschland 3 min. Lesezeit

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OLG Dresden hebt Objektnetzbescheid der Landesregulierungsbehörde Sachsen auf

Ein neues Urteil stärkt die Liberalisierung des Strommarkts. Künftig können Unternehmen ihren Stromlieferanten auch dann frei wählen, wenn sie an ein Betriebsnetz angeschlossen sind – etwa in einem Flughafen oder Einkaufszentrum. In einem Musterverfahren hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Dienstag den sogenannten Objektnetzbescheid der Landesregulierungsbehörde Sachsen für den Flughafen Leipzig/Halle vollständig aufgehoben.

Ein Team von CMS Hasche Sigle unter Federführung von Dr. Christian F. Haellmigkhat diese Entscheidung für einen bundesweit tätigen Stromlieferanten erstritten. „Der heutige Beschluss ist für den deutschen Energiemarkt von immenser Bedeutung. Künftig müssen sich Flughäfen, Einkaufszentren, Bahnhöfe oder Industrieparks dem Wettbewerb stellen und die Energieversorgung durch jeden Energielieferanten zulassen“, kündigt Dr. Christian F. Haellmigk an. Haellmigk hats einen Mandanten sowohl vor dem OLG Dresden als auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich vertreten.

Bereits im Mai 2008 war der EuGH im Rahmen dieses Verfahrens in einem aufsehenerregenden Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die im deutschen Recht vorgesehene Ausnahmeregelung für Betriebsnetze mit der „EG-Beschleunigungsrichtlinie Strom“ unvereinbar ist. Diese EuGH-Rechtsprechung hat das OLG Dresden in seinem heutigen Urteil jetzt konsequent angewandt.

Kontakt:

Dr. Christian F. Haellmigk
Tel.: +49 (0) 7 11/ 97 64 - 304
E-Mail: Christian.Haellmigk@cms-hs.com

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