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Contergan-Film: WDR mit CMS auch vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich

05/09/2007

CMS Hasche Sigle hat den Westdeutschen Rundfunk erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht inder Auseinandersetzung um die Verfilmung des Contergan-Skandals vertreten. Das BVerfG hat mit heuteveröffentlichten Entscheidungen Anträge des Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH und eines früherenGeschädigtenanwalts auf Erlass von einstweiligen Anordnungen, mit denen die Ausstrahlung desSpielfilms „Eine einzige Tablette“ verhindert werden sollte, abgelehnt.

Das BVerfG führt in seinen Entscheidungen aus, dass es einen schwerwiegenden Eingriff in dieRundfunkfreiheit des WDR darstelle, wenn er an der Ausstrahlung des Films durch Erlass einerEilanordnung gehindert würde. Mit einer solchen Anordnung wären gewichtige Nachteile für den freienöffentlichen Kommunikationsprozess verbunden. Die Verbreitung des Films im Zusammenhang mit der50jährigen Wiederkehr der Markteinführung des Medikaments Contergan könne der öffentlichenMeinungsbildung bedeutsame Anstöße vermitteln, die bei einer Verzögerung der Ausstrahlung wegen desdann geringeren Aktualitätsbezugs verloren gingen. Demgegenüber könne nicht festgestellt werden,dass eine Ausstrahlung des Films zu den von den Beschwerdeführern befürchteten Nachteilen führenkönne. Das BVerfG hat seiner Entscheidung die Würdigung des OLG Hamburg zugrunde gelegt, das in denvorangegangenen Verfügungsverfahren einen abträglichen Eindruck der von den Beschwerdeführernbeanstandeten Spielszenen verneint hatte.

Rechtsmittel gegen die Entscheidungen gibt es nicht. Die für Anfang November 2007 vorgeseheneAusstrahlung des Films kann damit nicht mehr verhindert werden.


Vertreter WDR: CMS Hasche Sigle, Michael Fricke


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