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Erfolg für StudiVZ – Gericht weist Pla­gi­ats-Kla­ge von Facebook ab

19 Jun 2009 Deutschland 2 min. Lesezeit

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Stuttgart – Das Landgericht Köln hat die Klage von Facebook gegen StudiVZ Ltd. (Holtzbrinck Gruppe) abgewiesen. Das US-Unternehmen Facebook Ltd. hatte dem Social Network Anbieter StudiVZ vorgeworfen, die website nachgeahmt zu haben.

Ein Team um Dr. Klaus Ikas, Partner bei CMS Hasche Sigle und Experte für gewerblichen Rechtsschutz, hatte StudiVZ in dem Verfahren beraten.

Mit Hilfe widerrechtlich verschaffter Software-Quellcodes der website, so der Facebook-Vorwurf im Einzelnen, habe StudiVZ (studiVZ, schuelerVZ, meinVZ) die Internetseiten illegal nachgebaut sowie Design und Funktionen kopiert. Dies sei wettbewerbswidrig und verletze die Urheber- und Markenrechte von Facebook, daher müsse die Fortführung der websites künftig unterbleiben. Das Landgericht ist dieser Darstellung nicht gefolgt und hat auch den Schadenersatzforderungen eine Absage erteilt.

CMS Hasche Sigle Berater:

Dr. Klaus Ikas, Gewerblicher Rechstschutz

Dr. Axel Funk, Technologie, Medien, Telekommunikation

Kontakt:

Dr. Klaus Ikas
Tel.: +49 (0) 711 97 64 - 204
E-Mail: Klaus.Ikas@cms-hs.com

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