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Feuerwerksverbot zu Silvester 2020/2021 rechtswidrig: Bothmer Pyrotechnik gewinnt mit CMS Verfahren gegen Land Niedersachsen

17/02/2023

Hamburg – Die Bothmer Pyrotechnik GmbH hat in einem Normenkontrollverfahren gegen die vom Land Niedersachsen zu Silvester 2020 erlassenen Feuerwerksverbote gewonnen. Damit ist das damalige Verbot nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Das Normenkontrollurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts erging am Donnerstag dieser Woche und hat eine Corona-Verordnungsregelung zum Gegenstand, mit der das Land Niedersachsen den Verkauf und die Abgabe, das Mitführen und Abrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit untersagt und dadurch die Geschäftstätigkeit der Bothmer Pyrotechnik GmbH erheblich eingeschränkt hatte. Hiergegen hatte sich die Bothmer Pyrotechnik GmbH bereits im Dezember 2020 mit einem Eilverfahren gewendet und hat jetzt im Hauptsacheverfahren die Nichtigkeit des Feuerwerksverbots feststellen lassen. 
Mit dem Urteil bestätigte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht seinen Eilbeschluss aus dem Dezember 2020. Demnach war die damalige Verbotsregelung deutlich zu unbestimmt und von ihrer infektionsschutzrechtlichen Zielsetzung her "zweifelhaft". So umfasste sie sämtliche pyrotechnischen Gegenstände, etwa von Kinderfeuerwerken wie Wunderkerzen bis hin zu technischen Sprengkapseln etwa für Autoairbags.

Dabei betonte das Gericht, dass es entweder keinen Bezug zu infektionsschutzrechtlich relevantem Geschehen gegeben habe oder nicht erkennbar sei, wie durch das Verbot infektionsrechtlich relevante Ansammlungen oder erhöhte Risiken für Verletzungen mit einer anschließenden Belastung von Notaufnahmen entstehen sollten.

Ein CMS-Team um Partner Dr. Hermann Müller und Dr. Florian Kuhlmann hat die Bothmer Pyrotechnik GmbH während des gesamten Verfahrens umfassend rechtlich beraten sowie vor Gericht vertreten. 

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Dr. Hermann Müller, Partner, Hamburg
Dr. Florian Kuhlmann, Senior Associate, Hamburg, beide Öffentliches Recht

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Dr. Hermann Müller, LL.M. (The University of Edinburgh)
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