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Hermann Müller ist spezialisiert auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht und berät im Außenwirtschaftsrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Förderrecht, Infrastrukturrecht, Vergaberecht, Verwaltungsvertragsrecht und Verfassungsrecht.
Er berät die öffentliche Hand, Unternehmen und infrastrukturbasierte Dienstleister in allen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im materiellen Recht hat er eine besondere Expertise im Außenwirtschafts- und Sanktionenrecht.
Hermann Müller ist Mitherausgeber des bei C.H. Beck erscheinenden Kommentars zum Bundesfernstraßengesetz (3. Auflage 2022).
Hermann Müller ist seit 2008 Partner bei CMS. Er war zuvor von 1998 bis 2004 bei Freshfields Bruckhaus Deringer und anschließend bei Hammonds tätig.