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Kirsten Wirling berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei gestaltet sie beispielsweise Arbeitsverträge als auch Aufhebungsverträge und vertritt Arbeitgeber in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Bevor sie sich 2025 CMS anschloss, war Kirsten Wirling in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig.