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Über CMS

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Kai Roters
Counsel

Kai Roters, LL.M.

Rechtsanwalt

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch

Kai Roters berät nationale und internationale Unternehmen zu allen arbeitsrechtlichen Fragen im Kontext von Restrukturierungen und Reorganisationen. Hier begleitet er vor allem die Verhandlung mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne. Im Rahmen von Transaktionen liegt sein Schwerpunkt auf der arbeitsrechtlichen Due Diligence sowie der Gestaltung von Betriebsübergängen. Regelmäßig berät er zudem bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertritt die Unternehmensseite in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.

Ein weiterer Schwerpunkt von Kai Roters ist die strategische Beratung zur unternehmerischen Mitbestimmung sowie die Begleitung von SE-Gründungen einschließlich der Durchführung der internationalen Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren und Verhandlung der Beteiligungsvereinbarungen.

Kai Roters schloss sich CMS im Jahr 2019 an. Er wurde 2025 zum Counsel ernannt.

Auszeichnungen und Rankings
01
  • Zitat
    Führender Associate für Arbeitsrecht
    The Legal 500 Deutschland, 2025
  • Zitat
    Rising Star für Arbeitsrecht
    The Legal 500 Deutschland, 2024

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • "Anspruch auf Erreichbarkeit – Schichtplanänderung in der Freizeit des Arbeitnehmers", Aktuelles Arbeitsrecht, Bd. 2, 2023, S. 475 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Kein Recht auf Nichterreichbarkeit – Wann Arbeitnehmer Anrufe des Arbeitgebers in ihrer Freizeit zur Kenntnis nehmen müssen", ArbRB 2024, 15 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Spielregeln im Arbeitskampf", AuA, 79. Jhg., 01.2024, gemeinsam mit Dr. Angela Emmert
  • "Das Recht auf Unerreichbarkeit als Schranke für Anweisungen des Arbeitgebers in der Freizeit des Arbeitnehmers?", DB 2023, 1989 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Arbeitnehmerlose SE – Nachverhandlungspflicht bei wirtschaftlicher Neugründung?", Aktuelles Arbeitsrecht, Bd. 1, 2023, S. 277 ff.
  • "Nachholen des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens in einer Vorrats-SE", BB 2023, 1343 f., gemeinsam mit Artur Baron
  • "Zulässigkeit und Grenzen der Vereinbarung einer Klageverzichtsprämie bei Betriebsänderungen", Aktuelles Arbeitsrecht, Bd. 1, 2022, S. 293 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Das Betriebsratsmitglied im Homeoffice", Aktuelles Arbeitsrecht, Bd. 2, 2022, S. 585 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Das Betriebsratsmitglied im Homeoffice – Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeitin Zeiten von „New Work“", ArbRB 2022, 368 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Zulässigkeit einer Turbo- bzw. Klageverzichtsprämie bei Betriebsänderungen – Abgrenzung von der Sozialplanabfindung und Gestaltungsmöglichkeiten", ArbRB 2022, 83 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul
  • "Arbeitsrechtliche Kennzeichnung von Freelancern und Interim-Managern", Aktuelles Arbeitsrecht, Bd. 1, 2020, S. 81 ff., gemeinsam mit Prof. Dr. Björn Gaul

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Kölner Anwaltsverein

Ausbildung

  • 2019 - 2020: Masterstudiengang "Arbeitsrecht" (LL.M.)
  • 2019: Zweites Juristisches Staatsexamen (Nordrhein-Westfalen)
  • 2017 - 2019: Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Düsseldorf (Stationen bei CMS)
  • 2011 - 2016: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln