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Kai Roters berät nationale und internationale Unternehmen zu allen arbeitsrechtlichen Fragen im Kontext von Restrukturierungen und Reorganisationen. Hier begleitet er vor allem die Verhandlung mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne. Im Rahmen von Transaktionen liegt sein Schwerpunkt auf der arbeitsrechtlichen Due Diligence sowie der Gestaltung von Betriebsübergängen. Regelmäßig berät er zudem bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertritt die Unternehmensseite in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Ein weiterer Schwerpunkt von Kai Roters ist die strategische Beratung zur unternehmerischen Mitbestimmung sowie die Begleitung von SE-Gründungen einschließlich der Durchführung der internationalen Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren und Verhandlung der Beteiligungsvereinbarungen.
Kai Roters schloss sich CMS im Jahr 2019 an. Er wurde 2025 zum Counsel ernannt.