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Nathalie Rieß berät nationale und internationale Unternehmen und Konzerne zu sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Insbesondere widmet sie sich in ihrer Beratungspraxis allen Aspekten rund um die betriebliche Mitbestimmung und das Betriebsverfassungsrecht. Bei Unternehmenstransaktionen und -restrukturierungen berät sie umfassend in arbeitsrechtlicher Hinsicht und übernimmt die Vertragsgestaltung
Der weitere Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von Personal- und Rechtsabteilungen zu arbeitsrechtlichen Compliance-Themen wie der Durchführung interner Ermittlungen und der diskriminierungsfreien und nachhaltigen Gestaltung von betrieblichen Entgeltsystemen.
Nathalie Rieß kam 2022 zu CMS. Zuvor war sie drei Jahre in einer der führenden Wirtschaftskanzleien Mitteldeutschlands im Arbeitsrecht tätig.