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Stefan Steeger berät und vertritt nationale sowie internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung der Arbeitgeberseite in betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Mit seiner arbeitsrechtlichen Expertise begleitet er zudem Um- und Restrukturierungen und übernimmt dabei insbesondere die Verhandlungen über den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Erfahren ist Stefan Steeger nicht zuletzt auch in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
Stefan Steeger ist seit 2019 als Rechtsanwalt tätig, seit 2025 bei CMS.