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Stefan Steeger
Senior Associate

Dr. Stefan Steeger, LL.B.

Rechtsanwalt

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Stefan Steeger berät und vertritt nationale sowie internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung der Arbeitgeberseite in betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Mit seiner arbeitsrechtlichen Expertise begleitet er zudem Um- und Restrukturierungen und übernimmt dabei insbesondere die Verhandlungen über den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Erfahren ist Stefan Steeger nicht zuletzt auch in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.

Stefan Steeger ist seit 2019 als Rechtsanwalt tätig, seit 2025 bei CMS.

Auszeichnungen und Rankings
01
  • Zitat
    Anwalt der Zukunft / Ones to watch für Arbeitsrecht
    Deutschlands beste Anwälte 2025 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • "Zwischen Auftrag und Arbeitsvertrag", Arbeit- und Arbeitsrecht (AuA) 12/25, 18, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Datenauskunft bleibt Einzelfallsache" - BAG weist Grundsatzbeschwerde mangels Abstraktionsfähigkeit ab, Juris Praxisreport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR) 46/2025 Anm. 5, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Klagen eines Zeitarbeitnehmers", Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU) 2025, Heft 10, 597, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Text- oder Schriftform? – Zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 S. 6 NachwG auf mit Zeitarbeitnehmern begründete Arbeitsverhältnisse", Arbeitsrecht Aktuell (ArbRAktuell) 2025, Heft 21, 435, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Anspruch auf die Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie nach TV IAP ME i.V.m. TV BZ ME", Juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR), 40/2025 Anm. 6, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Rechtzeitige Einleitung des Verfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG durch Übergabe eines Interessenausgleichs", Der betrieb (DB) 2025, 2437, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zwischen Ehrenamtsprinzip, Compliance und Strafbarkeit", Betriebs-Berater (BB) 2025, 2229, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Weihnachtsgratifikation und billiges Ermessen bezüglich der Höhe der Sonderzahlung", Der Betrieb (DB), 2018, 646, gemeinsam mit Jana Anna Voigt
  • "Überflüssige Mehrarbeit als Risiko für Arbeitgeber - Überstunden in der Betriebsratsvergütung", Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) 2024, Heft 11, 24, gemeinsam mit Dr. Michaela Felisiak
  • "Überlassungshöchstdauer/Betriebsübergang, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)", 2025, 279, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Zahlung eines um einen Mitgliedervorteil erhöhten tariflichen Urlaubsgeldes nach MTV BAP", jurisPR-ArbR 32/2025 Anm. 3, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitszeitdokumentation als Fixschuld", jurisPR-ArbR 34/2025 Anm. 3, gemeinsam mit Dr. Alexander Bissels
  • "Strafbarkeitsrisiken durch Überzahlung und unterlassene Rückforderung - Überstundenabgeltung an Betriebsratsmitglieder", Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 2025, Heft 1, 34
  • "Fremdpersonal und Arbeitsschutz in der Corona-Krise", Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP) 2020, Heft 4, 124

Bildung

  • 2019 - 2023: Promotion an der Universität zu Köln zu einem verfassungsrechtlichen Thema
  • 2016 - 2019: Referendariat OLG Düsseldorf
  • 2011 - 2016: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Zagreb

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