Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (nachfolgend auch „Kodex“ oder „DCGK“ genannt) in der Regel einmal jährlich und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. Am 7. Februar 2017 hat die Regierungskommission die nunmehr dreizehnte Änderung des Kodex beschlossen.
Der Kodex stellt wie bisher wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Neben der zusammenfassenden Beschreibung gesetzlicher Vorschriften und Erläuterungen enthält der Kodex Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Unternehmensführung (Corporate Governance) börsennotierter Gesellschaften gerichtet sind. Diese Empfehlungen sind im Kodex durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Die Gesellschaften können von diesen Empfehlungen abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain“).
Darüber hinaus enthält der Kodex Anregungen, d. h. Vorschläge zur Unternehmensführung, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Für solche Anregungen verwendet der Kodex den Begriff „sollte“.
Um Vorstand und Aufsichtsrat die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erleichtern, haben wir die vorliegende Checkliste entwickelt. Diese Checkliste ist untergliedert nach den Empfehlungen und den Anregungen des Kodex, die sich an Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft richten.
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