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Update BGH-Recht­spre­chung zum Ge­sell­schafts­recht 08/2026

31 Aug 2026 Deutschland 2 min. Lesezeit

Entscheidungen des II. Zivilsenats 

Keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern eines Gemeinschaftsbetriebs für den Schwellenwert des Drittelbeteiligungsgesetzes 

DrittelbG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Für das Erreichen des Schwellenwerts von 500 Arbeitnehmern nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG sind Arbeitnehmer nicht deswegen wechselseitig zuzurechnen, weil ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vorliegt.

BGH, Beschluss vom 23. Juni 2026 – II ZB 11/25

Beschluss des BGH vom 23. Juni 2026 - II ZB 11/25

Gesetzliche Rechtsnachfolge bei einer Einmann-Limited

ZPO § 727 Abs. 1; Brexit-Abkommen Art. 126

Der Alleingesellschafter einer Limited mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland ist mit Ablauf des Übergangszeitraums nach Art. 126 des Brexit-Abkommens deren Rechtsnachfolger. Dem Gläubiger eines noch gegen die Limited erlassenen Vollstreckungstitels kann gemäß § 727 Abs. 1 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung gegen den Alleingesellschafter erteilt werden.

BGH, Urteil vom 14. Juli 2026 - II ZR 202/25

Urteil des BGH vom 14. Juli 2026 - II ZR 202/25

Entscheidung des IX. Zivilsenats

Rücknahme des Eigenantrags auf Insolvenzeröffnung durch Geschäftsführer einer GmbH trotz Verfügungsverbot und Prüfung der Wirksamkeit im Beschwerdeverfahren

InsO § 13 Abs. 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Der Schuldner kann den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch dann noch bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder rechtskräftigen Abweisung seines Antrags zurücknehmen, wenn das Insolvenzgericht ihm zwischenzeitlich ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt hat.

InsO § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 2

Der von einem Geschäftsführer einer GmbH gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann von einem anderen zur Vertretung der GmbH berechtigten Geschäftsführer auch dann zurückgenommen werden, wenn der antragstellende Geschäftsführer nicht als Geschäftsführer abberufen oder ausgeschieden ist (Fortführung BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 122/07, ZIP 2008, 1596). Diese Rücknahme ist rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam, wenn die GmbH tatsächlich zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

InsO § 34

Der Schuldner ist durch die auf einen Eigenantrag erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschwert, wenn er geltend macht, er habe den von ihm gestellten Insolvenzantrag wirksam zurückgenommen.

BGH, Beschluss vom 25. Juni 2026 – IX ZB 6/24

Beschluss des BGH vom 25. Juni 2026 - IX ZB 6/24

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