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Artur Baron bringt sein Fachwissen im Gesellschaftsrecht vor allem bei komplexen Konzernumstrukturierungen, M&A-Transaktionen und Joint Ventures ein. Er verfügt über spezielles Know-how und umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei der Umwandlung in eine SE sowie bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, einschließlich der einschlägigen Mitbestimmungsfragen. Außerdem berät er mitbestimmte Unternehmen bei Aufsichtsratswahlen und zu laufenden Fragen der Corporate Governance.
Seine Anwaltstätigkeit begann Artur Baron 2017 bei CMS. Seit 2026 ist er Partner bei CMS.