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OLG Düsseldorf beglückt Fluglinien und Schweizer Notare

16 Mar 2011 Deutschland 1 min. Lesezeit
Seit dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 2. März 2011 (AZ J-3 Wx 236/10) dürfen sich Fluglinien mit Zielflughäfen Basel und Zürich gemeinsam mit den dort ansässigen Notaren wieder auf wachsendes Geschäft freuen. Denn in Zukunft dürfte der „Tourismus″ zu Schweizer Notaren zur Beurkundung von Anteilskaufverträgen über „deutsche″ GmbH-Anteile wieder zunehmen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) hatte das (mehr…)

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