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Staatliche Förderprogramme zur Bekämpfung der Corona-Krise und ihre Anwendung im Profi-Sport

24/04/2020

Am 15. April 2020 verkündete die Bundesregierung ihre Pläne für einen Beginn der Lockerung der Beschränkungsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Auch Vertreter des Profi-Sports werden die Ausführungen sehr genau verfolgt haben. Die Aussetzung des Spielbetriebes in Profi-Ligen begründet einen erheblichen Einnahmeverlust. Da jedenfalls die Rückkehr zu einem regulären Spielbetrieb in den Profi-Ligen voraussichtlich noch längere Zeit dauern wird und auch die Fortsetzung eines eingeschränkten Spielbetriebs derzeit nicht sicher ist, rücken staatliche Fördermaßnahmen für unternehmerisch tätige Profi-Sportvereine zunehmend in den Blickpunkt des Interesses.

1.  Welche Fördermöglichkeiten existieren überhaupt?

Die staatlichen Hilfsinstrumente zur Unterstützung der Wirtschaft sehen einen breiten Kanon möglicher Maßnahmen vor. Diese reichen u. a. von Steuerstundungen (siehe hierzu auch unseren Beitrag Hilfsmaßnahmen der Finanzverwaltung), der Erleichterung von Kurzarbeit, direkten Zuschüssen, KfW-Krediten und Bürgschaften bis hin zu staatlichen Beteiligungsinstrumenten. Instrumente der Liquiditätsschonung ‒ wie z. B. Steuerstundungen und Kurzarbeit ‒ stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es um die Finanzierung von Investitionen oder laufenden Betriebskosten geht. Hier ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität notwendig. Dies kann entweder durch direkte Kreditvergaben oder die Bereitstellung von Sicherheiten bzw. Haftungsübernahmen für Bankenkredite geschehen. 

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene existieren parallele Programme, die sich teilweise an unterschiedliche Adressaten richten. Im Fokus der Praxis sowie dieses Beitrages stehen die Kredite der KfW sowie ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene der Bundesländer. Der Bund hat zudem u. a. einen milliardenschweren Stabilisierungsfonds aufgelegt, um die Folgen der Corona-Krise für die deutsche Wirtschaft abzufedern. Die Mittel des Fonds richten sich primär an große Unternehmen, sind als Ultima Ratio konzipiert und werden daher im Folgenden nicht weiter beleuchtet (vgl. hierzu unseren Beitrag Wirtschaftsstabilisierungsfonds).

2.  Überblick über praktisch relevante Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene

2.1.  Kreditprogramme der KfW

Sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der praktischen Relevanz spielen die Kredite der KfW derzeit eine entscheidende Rolle. Die KfW unterstützt Unternehmen sowohl mittels einer direkten Beteiligung an Konsortialfinanzierungen, d. h. einer Finanzierung durch mehrere Banken unter Nutzung einer einheitlichen Vertragsdokumentation, als auch durch Haftungsfreistellungen und Risikoübernahmen. Im letzteren, praktisch häufigeren Fall übernimmt die KfW das Ausfallrisiko eines Kredites der Hausbank entweder vollständig oder zu einem erheblichen Teil. Dies vergrößert die Chance des Unternehmens, einen Kredit bei der Hausbank zu erhalten. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei, dass es sich bei den Mitteln gerade nicht um Zuschüsse handelt, sondern um Kredite, die vollumfänglich und mit Zinsen zurückzuzahlen sind.

Konkret gliedern sich die Programme, die sowohl für die Finanzierung von Betriebsmitteln als auch für Investitionen in Betracht kommen, wie folgt:

  • Der sog. Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die mindestens fünf Jahre am Markt aktiv sind. Für den Gründerkredit sind dagegen bereits drei Jahre ausreichend. Maßgeblich ist das Datum der ersten Umsatzerzielung. Neben einer absoluten Deckelung des Kreditbetrages auf EUR 1 Mrd. pro Unternehmensgruppe ist der Kredit begrenzt auf (i) 25 % des Jahresumsatzes 2019, (ii) das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten zwölf Monate bzw. für KMUs 18 Monate. Maßgeblich ist jeweils die höhere Grenze. Kredite über EUR 25 Mio. sind zudem auf eine Gesamtverschuldung von 50 % begrenzt. Die Laufzeiten variieren zwischen zwei und sechs Jahren. Zudem sind tilgungsfreie Jahre möglich. Für Kredite bis zu EUR 800.000 ist seit dem 22. April 2020 auch eine Laufzeit von maximal zehn Jahren möglich. Das Haftungsrisiko übernimmt die KfW bis zu 80 % bzw. bei KMUs bis zu 90 %.
  • Der sog. Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die seit mindestens Januar 2019 am Markt sind. Neben einer absoluten Deckelung des Kreditbetrages auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 ist der Kredit begrenzt auf EUR 500.000 für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern bzw. EUR 800.000 für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren bei zwei tilgungsfreien Jahren. Das Haftungsrisiko übernimmt die KfW zu 100 %.
  • Abschließend bietet die KfW auch eine Direktbeteiligung an Konsortialfinanzierungen mit einem Finanzierungsbedarf von mehr als EUR 25 Mio. an. Hierbei beteiligt sich die KfW in marktüblicher Art und Weise und zu den Bedingungen der weiteren Konsortialpartner an Fremdkapitalfinanzierungen mit einer Laufzeit bis zu sechs Jahren. Der KfW-Risikoanteil beträgt hierbei bis zu 80 %.

Unternehmen können die Fördermaßnahmen über ihre jeweilige Hausbank, d. h. eine Geschäftsbank oder Sparkasse, beantragen. Zugelassene Antragssteller sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Im Profi-Sport kommen demnach insbesondere Bundesligisten, die als ausgegliederte Kapitalgesellschaften am Spielbetrieb teilnehmen, für einen Antrag auf Förderung in Betracht. Zentrales Kriterium ist die gewerbliche Tätigkeit. Ausschließlich gemeinnützige Unternehmen sind hingegen nicht antragsberechtigt.

Obwohl die grundsätzlichen Konditionen der einzelnen Kredite überwiegend ähnlich ausgestaltet sind, bestehen geringe, aber gewichtige Unterschiede in den Antragsvoraussetzungen, die es zu beachten gilt. Gemein ist den Maßnahmen jedoch, dass keine Unternehmen gefördert werden, die zum 31. Dezember 2019 ein sog. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Definition der Europäischen Union waren. Für den Schnellkredit gilt zudem die Anforderung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 – 2019 oder im Jahr 2019 grundsätzlich einen Gewinn erzielt haben muss. Weitere Details über die Programme finden Sie hier. Die Anforderungen führen dazu, dass Bundesligisten mit wiederholten Jahresverlusten unter Umständen von der Förderung ausgeschlossen sind. Eine finanzielle Schieflage wird insbesondere auch dann virulent, wenn eine Nutzung des Schnellkredites ausscheidet und Haftungsrisiken bei der Hausbank verbleiben.

2.2.  Bürgschaften und Kreditmittel auf Landesebene

Auf Ebene der Bundesländer bestehen darüber hinaus separat unterschiedliche Fördermaßnahmen. Diese reichen von direkten Zuschüssen über Soforthilfen und Bürgschaften, die auf Ebene der jeweiligen Landesministerien zu beantragen sind, bis hin zu Förderkrediten der jeweiligen Förderinstitute sowie Bürgschaften der jeweiligen Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslandes. Allgemeingültige Aussagen zu den Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen sind aufgrund der unterschiedlichen Spezifika nur begrenzt möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt jedoch eine Datenbank zur Verfügung, die eine gute Übersicht bietet.

Aufgrund der praktischen Relevanz weisen wir an dieser Stelle lediglich auf zwei Aspekte gesondert hin:

  • Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise erleichterten Bürgschaften des Landes oder der Bürgschaftsbanken den Zugang zu Kreditfinanzierungen. Entsprechende Bürgschaften sind immer dann hilfreich, wenn ansonsten keine ausreichenden Sicherheiten für die Besicherung einer Hausbankfinanzierung zur Verfügung stehen. Im Zuge der Corona-Krise haben die Programme der Bürgschaftsbanken eine erhebliche Ausweitung erfahren und sehen regelmäßig eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenzen sowie beschleunigte Antrags- und Bewilligungsprozesse vor. Parallel zu den soeben dargestellten Anforderungen an KfW-Mittel ist jedoch Grundvoraussetzung der Programme, dass die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig waren. Trotz dieser Einschränkungen sollte bei der Strukturierung einer Finanzierung die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Einbeziehung dieser Mittel geprüft werden.
  • Die bisher dargestellten Fördermaßnahmen grenzten gemeinnützige Sportvereine aus. Auf Landesebene können diese jedoch durchaus Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die Landesregierung NRW stellte aus dem Rettungsschirm unlängst z. B. ein Hilfsprogramm in Höhe von EUR 10 Mio. für gemeinnützige Sportvereine zur Verfügung. Vereine, die durch die Corona-Krise einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass erleiden, können bis zum 15. Mai 2020 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Dieser beträgt maximal EUR 50.000.

3.  Was muss ich beachten, wenn ich Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte?

Die Skizzierung der verschiedenen Fördermöglichkeiten verdeutlicht, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Fördermöglichkeiten für unternehmerisch tätige Profi-Sportvereine existieren. Während sich die grundsätzlichen Programme mit einem geringen Aufwand identifizieren lassen und sie hier auch nicht vollumfänglich dargestellt werden können, setzt deren konkrete Nutzung eine genaue Prüfung der Antragsvoraussetzungen voraus. Bei der Strukturierung einer Finanzierung auf Basis von Fördermitteln ist zu berücksichtigen, dass sich diese teilweise nicht miteinander kombinieren lassen. Darüber kann die Einbindung der Mittel in eine bestehende Finanzierungsstruktur mit praktischen Herausforderungen verbunden sein und setzt ggf. eine Anpassung und Änderung bestehender Finanzierungsverträge voraus. Wenn die aktuellen Einschränkungen und damit verbundenen Liquiditätseinbußen weiterhin anhalten, so sollten sich auch unternehmerisch tätige Profi-Sportvereine mit den Alternativen befassen.


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Dr. André Frischemeier
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Frankfurt