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Subventionen und Beihilfen

Rechts­si­che­re Begleitung bei För­der­mit­teln, Beihilfen und Rück­for­de­run­gen entlang des gesamten För­der­pro­zes­ses

Staatliche Förderungen sind oft entscheidend für den Erfolg von Investitions- und Innovationsprojekten. Der Zugang zu Subventionen und Beihilfen ist jedoch komplex und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Fehler können zu hohen Rückforderungen und Reputationsschäden führen.

Wir sind darauf spezialisiert, diese Risiken zu identifizieren und zu begrenzen und die Fördermittelvergabe rechtssicher zu gestalten. Zuwendungsempfänger beraten wir während des gesamten Förderprozesses – von der Beantragung über die Projektumsetzung bis zur Verwendungsprüfung. Zuwendungsgeber unterstützen wir bei der Konzeption und Umsetzung rechtssicherer Förderprogramme, unter Berücksichtigung der haushalts- und beihilfenrechtlichen Vorgaben.

Branchenerfahrung und Kernkompetenzen im Fördermittel- und Beihilfenrecht

Zu unseren Mandanten zählen Ministerien, Zuwendungsgeber, öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die ihre Investitionen oder Innovationsprojekte öffentlich fördern lassen möchten. Wir beraten insbesondere zu folgenden Themen:

  • Haushaltsrechtliche Vorgaben nach BHO, LHO und Verwaltungsvorschriften
  • Beihilferecht auf EU-Ebene
  • Ausgestaltung und Umsetzung von Förderprogrammen
  • Rückforderungsrisiken, Verwendungsnachweise und Compliance
  • Drittmittelmanagement in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung

Wir schaffen rechtliche Sicherheit in allen Phasen der Förderung. Dabei berücksichtigen wir sowohl nationale haushalts- und förderrechtliche Vorgaben als auch die beihilfenrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union.

Leistungen im Fördermittelrecht und Beihilfenrecht im Überblick

Für Zuwendungsempfänger:

  • Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Begleitung bei der Planung und Durchführung geförderter Projekte unter Beachtung des Förderrechts
  • Rechtskonforme Gestaltung von Transaktionen, um den Verlust von Fördermitteln oder spätere Rückforderungen zu vermeiden
  • Unterstützung bei Berichterstattung, Verwendungsnachweisen und Compliance-Berichten
  • Abwehr von Rückforderungen sowie Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Für Zuwendungsgeber:

  • Rechtssichere Gestaltung von Förderprogrammen
  • Rechtsgutachten zur Ausgestaltung und Umsetzung von Förderprogrammen
  • Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bei streitigen Rückforderungen

Staatliche Beihilfen auf europäischer Ebene (EU-Beihilfenrecht)

Im Bereich des EU-Beihilferechts unterstützen wir Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden bei der Navigation durch das komplexe System staatlicher Beihilfen. Wir beraten bei der Beantragung von Bundes- und EU-Zuwendungen, bei der Strukturierung von Fördermodellen und bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.

Unser Ziel ist es, dass unsere Mandantinnen und Mandanten im Einklang mit den europäischen Beihilfenvorschriften handeln, rechtliche Risiken minimieren und die Möglichkeiten staatlicher Förderung sachgerecht nutzen. 

Kontaktieren Sie uns!

Sie planen ein gefördertes Projekt oder sehen sich mit einer Rückforderung konfrontiert? Wir unterstützen Sie mit fundierter Expertise im Fördermittelrecht und Beihilfenrecht. Kontaktieren Sie unser Team, um Rechtssicherheit zu erhöhen und die Nutzung der Fördermittel bestmöglich abzusichern.

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