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Baurecht to go

Textsammlung: BGB (alt/neu), VOB/B, BauFordSiG, BaustellV, VOB/C (Übersicht)

Der Bundestag hat am 9. März 2017 ein Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren verabschiedet (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437). Am 31. März 2017 hat das Gesetz den Bundesrat ohne inhaltliche Änderungen passiert (BR-Drucksachen 199/17 und 199/1/17) und wurde am 4. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2017, S. 969 ff.).

Nachfolgend finden Sie die relevanten Vorschriften insbesondere des neuen Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie weitere für das Bauen wichtige Rechtsnormen.

Das Reformgesetz tritt in Kraft und findet Anwendung auf alle Schuldverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2018 entstehen (siehe dazu unsere Hinweise zu den Übergangsvorschriften am An-fang von Kapitel I und Kapitel II). Weil für bis dahin geschlossene Verträge weiterhin das BGB in seiner Fassung bis 31. Dezember 2017 gelten wird, auch wenn solche Verträge im Jahr 2018 oder später abgewickelt werden, finden Sie nachfolgend sowohl die bisherige als auch die neue BGB-Fassung.

Übersicht

1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (für Verträge bis 2017)

2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (für Verträge ab 2018)

3. VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Ausgabe

4. BauFordSiG – Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz)

5. BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)

6. VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Ausgabe 2016 (Übersicht)

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