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Reform des Bauvertragsrechts

Eine Synopse zu den Änderungen

Oktober 2017

Neues Gesetz verabschiedet

In der 221. Sitzung vom 9. März 2017 hat der Bundestag das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ verabschiedet, das für alle ab 1. Januar 2018 geschlossenen Verträge gelten soll.

Mit dem Gesetz werden erstmals spezifische Regelungen zum Bauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit dem sog. Verbraucherbauvertrag gesonderte Regelungen zum Schutz der Verbraucher und neue Bestimmungen zur Haftung des Baustoffhändlers geschaffen.

Das Gesetz kommt wie beschlossen zustande, wenn der Bundesrat nicht binnen drei Wochen den Vermittlungsausschuss anruft, was unserer Kenntnis nach allenfalls die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz bei Nachtragsstreitigkeiten betreffen dürfte.

Änderungen zum Bauvertragsrecht im Vergleich

Als ersten Überblick hat CMS eine Synopse erstellt, welche die neuen Regelungen den bisherigen Bestimmungen im BGB und den wesentlichen Bestimmungen der praxisrelevanten VOB/B gegenüberstellt. Diese Synopse können Sie hier herunterladen.

Bei Interesse stellen wir Ihnen die beschlossenen Änderungen zum Bauvertragsrecht gerne in einem persönlichen Termin vor.

Reform des Bauvertragsrecht
Veröffentlichung
Das neue Bauvertragsrecht - Synopse Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B
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Martin Krause
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Köln