Verwaltungs- und Verfassungsrecht
Strategische Beratung zu Behördenverfahren, Regulierung und Public Litigation für Unternehmen
Hauptansprechpartner:innen
Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht bestimmen die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen in Deutschland agieren. Das Verfassungsrecht setzt die maßgeblichen Leitlinien für staatliches Handeln auf allen Ebenen. Das Verwaltungsrecht regelt, wie Behörden diese Vorgaben in Verwaltungsverfahren umsetzen.
Für Unternehmen ist beides relevant: bei Anträgen und Genehmigungen, in Aufsichts- und Kontrollverfahren sowie immer dann, wenn neue Gesetze und staatliche Regulierung ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen.
Branchenerfahrung und Kompetenzen im Verfassungsrecht für Unternehmen
Unser Team bezieht verfassungsrechtliche Fragen bei der Anwendung einfachgesetzlicher Normen systematisch ein. Verfassungsrechtliche Argumente sind häufig entscheidend für die Auslegung und Begrenzung gesetzlicher Pflichten von Unternehmen.
Verstößt ein Gesetz auch nach Auslegung gegen Grundrechte oder verweigern Gerichte eine verfassungskonforme Auslegung, unterstützen wir unsere Mandanten bei der verfassungsgerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte – etwa in Verfassungsbeschwerden oder Normenkontrollverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt sind gutachterliche Stellungnahmen zur Verfassungsmäßigkeit von bestehenden und geplanten Gesetzen und untergesetzlichen Normen, insbesondere begleitend im Gesetzgebungsverfahren. Unternehmen erhalten so eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen und den Umgang mit neuen regulatorischen Anforderungen.
Im Verwaltungsrecht begleiten wir Unternehmen in allen Phasen von Behördenverfahren – von der Beantragung von Genehmigungen und Erlaubnissen bis zur Beantragung von Fördermitteln. Wir achten auf eine verfahrensfehlerfreie Vorbereitung und Durchführung, damit Verwaltungsentscheidungen auch im Hinblick auf mögliche Drittklagen Bestand haben.
Zugleich sichern wir die Verfahrensrechte unserer Mandanten, etwa beim Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit Behörden und in Verhandlungen mit staatlichen Stellen, beispielsweise beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge oder Zielvereinbarungen.
Leistungen im Überblick – verwaltungsrechtliche Beratung für Unternehmen
Unsere auf Verwaltungs- und Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwält:innen verbinden fundiertes Fachwissen mit einem tiefen Verständnis für behördliche und politische Prozesse. Wir beraten insbesondere zu folgenden Themen:
- Begleitung von Verwaltungsverfahren und von Verhandlungen mit staatlichen Stellen
- Gestaltung und Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge und Zielvereinbarungen
- Prüfung gesetzlicher Pflichtenstellungen von Unternehmen und von Genehmigungserfordernissen (z.B. bei der Umstellung betrieblicher Abläufe oder Konfiguration von Anlagen)
- Prüfung behördlicher Bescheide (Verwaltungsakte) auf Rechtmäßigkeit (insbes. auch mit Blick auf belastende Nebenbestimmungen)
- Begleitung von Gesetzgebungsverfahren
- Prüfung untergesetzlicher Normen (insbes. gemeindlicher Satzungen) und Begleitung von Normenkontrollverfahren
- Beratung in verfassungsrechtlichen Fragen und Begleitung bei der verfassungsgerichtlichen Durchsetzung von Grundrechten
- Beratung bei hoheitlichen Eingriffen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten
- Strategische Prozessführung vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten (Schnittpunkt "Public Litigation")
- Beratung zu Sonderabgaben, Gebührenrecht und wirtschaftsrelevanten Hoheitsakten
Ihr Kontakt – Verwaltungs- und Verfassungsrecht für Unternehmen
Sie profitieren von unserer langjährigen Beratungspraxis auf allen Verwaltungsebenen – von der Kommune über die Länder und den Bund bis hin zu europäischen Institutionen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie verwaltungs- und verfassungsrechtliche Unterstützung in Verfahren mit Behörden oder bei neuen Regulierungsvorhaben benötigen.
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