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Verwaltungs- und Ver­fas­sungs­recht

Stra­te­gi­sche Beratung zu Be­hör­den­ver­fah­ren, Regulierung und Public Litigation für Un­ter­neh­men

Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht bestimmen die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen in Deutschland agieren. Das Verfassungsrecht setzt die maßgeblichen Leitlinien für staatliches Handeln auf allen Ebenen. Das Verwaltungsrecht regelt, wie Behörden diese Vorgaben in Verwaltungsverfahren umsetzen.

Für Unternehmen ist beides relevant: bei Anträgen und Genehmigungen, in Aufsichts- und Kontrollverfahren sowie immer dann, wenn neue Gesetze und staatliche Regulierung ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen.

Unsere Beratung geht jedoch noch weiter: Wir unterstützen Unternehmen bei strategischen Entscheidungen und helfen ihnen, aktuelle rechtliche Entwicklungen zu erkennen und umzusetzen. Verfassungsrechtliche Positionen bilden dabei meist das Fundament für die Formulierung eigener rechtlicher Interessen in politischen Prozessen – sei es auf nationaler oder europäischer Ebene. 

Branchenerfahrung und Kompetenzen im Verfassungsrecht für Unternehmen

Unser Team bezieht verfassungsrechtliche Fragen bei der Anwendung einfachgesetzlicher Normen systematisch ein. Verfassungsrechtliche Argumente sind häufig entscheidend für die Auslegung und Begrenzung gesetzlicher Pflichten von Unternehmen.

Verstößt ein Gesetz auch nach Auslegung gegen Grundrechte oder verweigern Gerichte eine verfassungskonforme Auslegung, unterstützen wir unsere Mandanten bei der verfassungsgerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte – etwa in Verfassungsbeschwerden oder Normenkontrollverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt sind gutachterliche Stellungnahmen zur Verfassungsmäßigkeit von bestehenden und geplanten Gesetzen und untergesetzlichen Normen, insbesondere begleitend im Gesetzgebungsverfahren. Unternehmen erhalten so eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen und den Umgang mit neuen regulatorischen Anforderungen. Dies ist häufig der Ausgangspunkt für die weitere Formulierung eigener Positionen in politischen Prozessen.

Im Verwaltungsrecht begleiten wir Unternehmen in allen Phasen von Behördenverfahren – von der Beantragung von Genehmigungen und Erlaubnissen bis zur Beantragung von Fördermitteln. Wir achten auf eine verfahrensfehlerfreie Vorbereitung und Durchführung, damit Verwaltungsentscheidungen auch im Hinblick auf mögliche Drittklagen Bestand haben.

Zugleich sichern wir die Verfahrensrechte unserer Mandanten, etwa beim Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit Behörden und in Verhandlungen mit staatlichen Stellen, beispielsweise beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge oder Zielvereinbarungen.

Und darüber hinaus – Politik- und verbändenahe Beratung (Public Affairs)  

Über unsere öffentlich-rechtliche Beratung hinaus begleiten wir Unternehmen bei strategischen Entscheidungen. Wir identifizieren und bewerten politische Risiken und schaffen die Grundlage für eine wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verbänden – stets mit fundierter rechtlicher Expertise. An der Schnittstelle von Wirtschaft, Politik und Recht verbinden wir unsere Branchenkenntnisse mit dem Verständnis politischer und gesetzgeberischer Prozesse sowie mit Kontakten zu relevanten Entscheidungsträgern. Dies verdanken wir nicht zuletzt unseren zahlreichen Mandaten für und mit der öffentlichen Hand, Ministerien, Landesbehörden und Verbänden. 

Leistungen im Überblick – verwaltungsrechtliche Beratung für Unternehmen

Unsere auf Verwaltungs- und Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwält:innen verbinden fundiertes Fachwissen mit einem tiefen Verständnis für behördliche und politische Prozesse. Wir beraten insbesondere zu folgenden Themen:

  • Begleitung von Gesetzgebungsverfahren 
  • Beratung in verfassungsrechtlichen Fragen und Begleitung bei der politischen Vertretung sowie verfassungsgerichtlichen Durchsetzung von Grundrechten und rechtlichen Interessen 
  • Begleitung von Verwaltungsverfahren und von Verhandlungen mit staatlichen Stellen 
  • Gestaltung und Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge und Zielvereinbarungen 
  • Prüfung gesetzlicher Pflichtenstellungen von Unternehmen und von Genehmigungserfordernissen (z.B. bei der Umstellung betrieblicher Abläufe oder Konfiguration von Anlagen) 
  • Prüfung behördlicher Bescheide (Verwaltungsakte) auf Rechtmäßigkeit (insbes. auch mit Blick auf belastende Nebenbestimmungen) 
  • Prüfung untergesetzlicher Normen (insbes. gemeindlicher Satzungen) und Begleitung von Normenkontrollverfahren 
  • Beratung bei hoheitlichen Eingriffen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten 
  • Strategische Prozessführung vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten (Public Litigation) 
  • Beratung zu Sonderabgaben, Gebührenrecht und wirtschaftsrelevanten Hoheitsakten 
  • Strategische Interessenvertretung an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik, Verbänden und Recht 
  • Bewertung und Beratung zu gesetzgeberischen und politischen Entwicklungen, Vernetzung mit relevanten Entscheidungsträgern 

Ihr Kontakt – Verwaltungs- und Verfassungsrecht für Unternehmen

Sie profitieren von unserer langjährigen Beratungspraxis auf allen Verwaltungsebenen – von der Kommune über die Länder und den Bund bis hin zu europäischen Institutionen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie verwaltungs- und verfassungsrechtliche Unterstützung in Verfahren mit Behörden oder bei neuen Regulierungsvorhaben benötigen.

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