Ulrich Becker berät umfassend im Zivil- und Handelsrecht, insbesondere bei operativ relevanten Fragestellungen im Bereich Einkauf und Vertrieb wie z.B. der Vertragsgestaltung. Ein besonderer Fokus liegt auf den Themen Gewährleistung, Produkthaftung und Produktsicherheit. Hier übernimmt er z.B. die Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen, die Beratung zur produktsicherheitsrechtlichen Compliance einschließlich Fragen der CE-Kennzeichnung, aber auch die Begleitung von Produktrückrufen. In den genannten Bereichen vertritt Ulrich Becker seine Mandanten vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten.
Zu den Mandanten von Ulrich Becker gehören europäische und US-amerikanische mittelständische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, der Hochtechnologie, der Zulieferindustrie und des Handels (auf allen Vertriebsstufen).
Ulrich Becker begann seine anwaltliche Tätigkeit im Jahr 2007 bei Shearman & Sterling LLP in Frankfurt. 2008 wechselte er zu CMS und ist seit 2017 Partner im Bereich Commercial Law und Dispute Resolution. 2014 arbeitete Ulrich Becker für ein halbes Jahr als Inhouse-Anwalt (Secondment) bei einem US-Mandanten im Silicon Valley, Kalifornien. Er ist regelmäßiger Referent zu vertriebs- und haftungsrechtlichen Themen sowie zu Produkthaftung und Produktsicherheit auf Kongressen und (Inhouse-) Seminaren.
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