Ulrich Becker berät umfassend im Zivil- und Handelsrecht, insbesondere bei operativ relevanten Fragestellungen im Bereich Einkauf und Vertrieb wie z.B. der Vertragsgestaltung. Ein besonderer Fokus liegt auf den Themen Gewährleistung aber auch Product Compliance, wozu die Bereiche der Produkthaftung und Produktsicherheit gehören. Hier übernimmt Ulrich Becker die Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen und begleitet mit seiner Expertise als Rechtsanwalt Produktrückrufe. Seine Beratung erstreckt sich außerdem auf Fragen der präventiven produktsicherheitsrechtlichen Compliance wie z.B. Produktkennzeichnungen und CE-Kennzeichnung sowie alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt. Intensiv befasst sich Ulrich Becker in jüngerer Zeit mit der Neuausrichtung des deutschen und europäischen Produktsicherheitsrechts, z.B. im Hinblick auf die Regelungen der EU-Marktüberwachungsverordnung ab Mitte 2021.
In den genannten Bereichen vertritt Ulrich Becker seine Mandanten vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten. Zu seinen Mandanten gehören europäische und US-amerikanische mittelständische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, der Hochtechnologie, der Zulieferindustrie und des Handels (auf allen Vertriebsstufen).
Ulrich Becker begann seine anwaltliche Tätigkeit im Jahr 2007 bei Shearman & Sterling LLP in Frankfurt. 2008 wechselte er zu CMS und ist seit 2017 Partner im Bereich Commercial Law und Dispute Resolution. 2014 arbeitete Ulrich Becker für ein halbes Jahr als Inhouse-Anwalt (Secondment) bei einem US-Mandanten im Silicon Valley, Kalifornien. Er ist regelmäßiger Referent zu vertriebs- und haftungsrechtlichen Themen sowie zu Produkthaftung und Produktsicherheit auf Kongressen und (Inhouse-) Seminaren. Seit 2021 ist Ulrich Becker Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden.