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Florian Scholz
Counsel

Dr. Florian Scholz

Rechtsanwalt

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Florian Scholz berät nationale und internationale Unternehmen sowie Konzerne in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er verfügt über umfassende Erfahrungen in der arbeitsgerichtlichen Prozessführung und hat zahlreiche Großprojekte und Transaktionen erfolgreich begleitet.

Zu seinen Schwerpunkten zählt die rechtliche Begleitung von Arbeitgebern in komplexen Individualstreitigkeiten und die Durchführung von Compliance-Investigations („Complexity Management & Litigation“). Darüber hinaus ist er erfahrener Berater bei Restrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen, beginnend bei der strategischen Planung über die Verhandlung mit den Arbeitnehmervertretern bis zur individualrechtlichen Umsetzung der Maßnahmen.

Ein weiteres Fachgebiet von Florian Scholz ist die arbeitsrechtliche Compliance und die rechtliche Unterstützung in haftungsrelevanten Angelegenheiten. Dies umfasst insbesondere die Bereiche der Betriebsratsvergütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeitvorschriften.

Florian Scholz ist seit 2018 als Rechtsanwalt bei CMS tätig und Counsel der Kanzlei seit 2024.

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • "Mutterschutz – Besonderer betrieblicher Gesundheitsschutz am Beispiel von Ruheräumen für Mütter", öAT 10/2024, S. 202-205, gemeinsam mit Dr. Martin Lützeler
  • Entscheidungsbesprechung: LAG Hessen, Urteil vom 13.6.2023 – 12 Sa 1294/22, „Keine Zuschläge für freigestelltes Betriebsratsmitglied“, öAT 4/2024, S. 86
  • "Hase und Igel – Beteiligung eines neugewählten Betriebsrats bei Betriebsänderung", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2023, 161, gemeinsam mit Dr. Martin Lützeler
  • "Betriebsratswahlen in der Pandemie", Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP) 2022, 106, gemeinsam mit Martin Lützeler
  • „Grundlagen und Spezialfragen zur Sonntagsbeschäftigung“, Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2022, 221, gemeinsam mit Dr. Martin Lützeler
  • "Stolpersteine bei der Massenentlassungsanzeige – Gemeinschaftsbetrieb und Freiwilligenprogramm", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2021, 114, gemeinsam mit Dr. Martin Lützeler
  • Kirchliches Arbeitsrecht in Europa, Freiburg im Breisgau, 2021
  • "Stufenweise Wiedereingliederung - Heilmittel bei Langzeiterkrankungen?", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2020, 140, gemeinsam mit Dr. Martin Lützeler
  • "Gestaltungsmöglichkeiten zum flexiblen Arbeitsabruf", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2019, 161
  • Entscheidungsbesprechung: BAG, Urteil v. 25.10.2018 – 8 AZR 562/16, "Rechtsmissbräuchliche Bewerbung bei kirchlichem Arbeitgeber schließt Entschädigung aus" , DER BETRIEB (DB) 2019, 1212
  • Entscheidungsbesprechung: BAG, Urteil v. 25.10.2018 – 8 AZR 501/14, „Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung bei kirchlichen Arbeitgebern“, DB 2019, S. 855
  • Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung, Arbeitsrecht Aktuell, 2013, S. 295 (mit Caroline Wirtz)

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

Vorträge

  • "Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung", Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), 07.11.2018, Köln

Ausbildung

  • 2015 – 2020: Promotion an der Universität Bonn bei Prof. Dr. Thüsing zu einem arbeitsrechtlichen Thema
  • 2014 - 2016: Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Oppenhoff & Partner
  • 2012 - 2014: Rechtsreferendariat am OLG Bonn mit Stationen bei CMS Deutschland und Heuking Kühn Lüer Wojtek
  • 2007/2008: Auslandssemester an der Université de Reims Champagne-Ardenne
  • 2005 - 2011: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
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