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Martin Lützeler berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht deutsche und ausländische, multinationale Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere zu Risikothemen (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Compliance) sowie zu vergleichbaren Fragen mit erhöhtem Haftungspotential. Das wirtschaftliche Umfeld seiner Mandanten und praktische Lösungen stehen stets im Vordergrund seiner Beratung.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Martin Lützeler ist einer der herausragenden Experten in der Rechtsberatung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er bringt Betriebspraxis und Rechtsanwendung zusammen. Er hat zum Arbeitsschutz bereits zahlreiche Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (Pflichtenübertragung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Arbeitszeit) betreut.
Zu seinen Mandanten gehören Industrieunternehmen, Dienstleister und Personaldienstleister, Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Logistiker sowie öffentlich-rechtliche Arbeitgeber.
Im Arbeits- und Gesundheitsschutz berät er Arbeitgeber zu allen auftretenden Fragen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation, Pflichtenübertragung), insbesondere mit Blick auf die Mitbestimmung des Betriebsrats, aber auch bei Arbeitsunfällen und deren Aufarbeitung oder zu Arbeitszeitfragen. Ferner berät er beim Fremdmitarbeitereinsatz (Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigung freier Mitarbeiter, Werkverträge).
Compliance
In Compliance-Angelegenheiten berät er Arbeitgeber zu den Themen Code of Conduct, Compliance Officer, Whistleblower-Hotline und betreut Arbeitgeber bei strafbaren Handlungen durch Arbeitnehmer bei der Aufklärung, vertritt sie in den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und berät sie zu Fragen der Rückgewinnung.
Martin Lützeler ist Co-Head des CMS Dawn Raid Response Teams Köln, das Mandanten bei behördlichen Durchsuchungen begleitet und unterstützt.
Arbeitsrechtliche Beratung
Martin Lützeler berät im Übrigen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, z. B bei Umstrukturierungen und Personalanpassungsmaßnahmen, bei Betriebsvereinbarungen, zu Interessenausgleich oder Sozialplan oder bei Anstellungsverträgen, Gehaltsmodellen, Versetzungen sowie Änderungs- und Beendigungskündigungen. Er führt Verhandlung mit dem Betriebsrat, z.B. in Mitbestimmungsangelegenheiten und in Einigungsstellen und berät bei Unterrichtung, Beratung, Anhörung und Zustimmungsersetzungsverfahren. In individualrechtlichen Angelegenheiten berät er Arbeitgeber bei allen Fragen, die gegenüber Arbeitnehmern auftauchen können.
Martin Lützeler vertritt Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten und Behörden, z.B. vor dem Integrationsamt, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder dem Amt für Arbeitsschutz.
Er veröffentlicht als ständiger Autor regelmäßig in Fachzeitschriften zu seinen Beratungsschwerpunkten und ist Contributing Editor für den Lexology Panoramic Overview: Occupational Health & Safety. Seit 2013 ist er Autor der deutschen Ausgaben des International Labour and Employment Compliance Handbook.
Martin Lützeler ist seit 2002 als Rechtsanwalt im Kölner Büro von CMS. Er war zuvor im Bereich Arbeitsrecht bei Gaedertz Rechtsanwälte, später Norton Rose, sowie in einer US-amerikanischen Kanzlei in New York tätig.