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Thomas Jansen ist auf das Gesellschafts- und Konzernrecht spezialisiert. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Kapitalgesellschaftsrecht, wo er sich insbesondere mit Fragen der Corporate Governance befasst. Er berät Unternehmen bei Umstrukturierungen sowie in Organhaftungs- und Compliance-Fällen. Er verfügt über besondere Erfahrung bei der Erstellung von Haftungsgutachten und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie von Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat in komplexen Konzernstrukturen. Ferner berät er Unternehmen aus der Finanzwirtschaft bei gesellschafts- und finanzaufsichtsrechtlichen Fragen. Zu seinen Mandanten zählen börsennotierte Gesellschaften und mittelständische Unternehmen.
Thomas Jansen begann seine Anwaltstätigkeit im Jahr 2019 bei CMS, wo er 2024 zum Counsel ernannt wurde.