CMS Private Clients Newsticker I/2026
Hauptansprechpartner:innen
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Highlights
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR, Anwendung der Steuerbefreiung eines Familienheims auf eine GbR
BFH, Urteil vom 4.6.2025, Aktenzeichen II R 18/23
Mit lange erwartetem Urteil vom 4. Juni 2025 (II R 18/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Entscheidung zur Steuerbefreiung der Schenkung eines Familienheims getroffen. Der BFH stellte klar, dass auch die Einlage eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims in das Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der beide Ehegatten* jeweils hälftig beteiligt sind, unter die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG fällt. Damit sorgt der BFH für Rechtssicherheit im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Schenkung eines Familienheims und der Gestaltung von Ehegatten-GbRs.
Familienstiftungen: (Kein) Errichtungsprivileg für ausländische Stiftungen
EuGH, Urteil vom 13.11.2025, Rechtssache C-142/24
Die Übertragung von Vermögen zur Gründung einer Familienstiftung gilt sowohl erb als auch schenkungsteuerlich als steuerpflichtiger Vorgang. Inländische Familienstiftungen profitieren bei ihrer Errichtung vom sogenannten Steuerklassenprivileg (d.h. bei Erstausstattung der Stiftung richtet sich die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsgrad des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Erblasser oder Schenker), während ausländische Familienstiftungen dieses Privileg nicht erhalten und daher der ungünstigen Steuerklasse III unterliegen (was in der Regel zu einem ungünstigeren Steuersatz und geringen Freibeträgen führt). Der EuGH entschied am 13. November 2025 (C 142/24), dass die unterschiedliche Behandlung zulässig ist und nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung
BFH, Urteil vom 4.6.2025, Aktenzeichen II R 30/22
Zur Einordnung der Erbersatzsteuer:
Die Erbersatzsteuer ist eine besondere Steuer, die alle 30 Jahre bei inländischen Familienstiftungen anfällt, um die sonst entfallende Erbschaftsteuer bei generationsübergreifenden Stiftungsmodellen zu ersetzen. Sie sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen nicht dauerhaft ohne Erbschaftsteuerbelastung von Generation zu Generation weitergegeben wird. Der BFH entschied, dass eine in der Schweiz gegründete, aber in Deutschland verwaltete nichtrechtsfähige Familienstiftung keine Erbersatzsteuer zahlen muss, weil sie rechtlich kein eigenes Vermögen hält und daher nicht als selbstständiges Steuersubjekt gilt.
Spanisches Obergericht eröffnet im Ausland ansässigen Personen mit Vermögen in Spanien Beschränkung bei Vermögensbesteuerung: Erstattungspotenzial
Tribunal Supremo (Spanien), Urteil vom 3.11.2025, Aktenzeichen 1402/2025
Das spanische Obergericht Tribunal Supremo hat entschieden: Die Regelung des Art. 31 des spanischen Vermögenssteuergesetzes, die die kombinierte Belastung durch Vermögens- und Einkommensteuer auf 60 % des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt und die Vermögenssteuer um bis zu 80 % reduziert, ist auch für außerhalb Spaniens steueransässige Personen anwendbar. Damit wird die bisherige Praxis in der spanischen Finanzverwaltung gekippt, nach der diese Begünstigung nur in Spanien ansässigen Personen zugutekam. Personen mit Vermögen in Spanien sollten prüfen, ob sich für sie steuerliche Erstattungsansprüche ergeben.
Steuerliche Rechtsprechung
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell
BFH, Urteil vom 12.11.2025, Aktenzeichen II R 3/25
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
BFH, Urteil vom 23.9.2025, Aktenzeichen II R 19/24
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
BFH, Urteil vom 25.6.2025, Aktenzeichen X R 23/22
Teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter (Anwendung der modifizierten Trennungstheorie)
BFH, Urteil vom 11.12.2025, Aktenzeichen IV R 17/23
Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
BFH, Urteil vom 26.2.2025, Aktenzeichen II R 54/22
Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
FG Rheinland-Platz, Urteil vom 4.12.2025, Aktenzeichen 4 K 1564/24
Zivil- und verwaltungsrechtliche Rechtsprechung
Zur Wirksamkeit eines durch einen ausländischen Notar auf deutschem Staatsgebiet beurkundeten Testaments
BGH, Urteil vom 21.1.2026, Aktenzeichen IV ZR 40/25
Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht bei bloßem Kaufinteresse
OLG München, Beschluss vom 18.2.2026, Aktenzeichen 34 Wx 36/26e
Unzulässigkeit einer Gesellschafterklage (actio pro socio) bei fehlendem Bemühen um Gesellschafterbeschluss
OLG Stuttgart, Urteil vom 4.11.2025, Aktenzeichen 21 U 17/25
Kein Herausgabeanspruch bei beeinträchtigenden Schenkungen nach Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt von einem Erbvertrag
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2025, Aktenzeichen 1 U 555/24 Erb
Zum Prüfungsumfang hinsichtlich erhobener Einwände im Beschwerdeverfahren gegen die Nichterteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.10.2025, Aktenzeichen 14 W 81/24
Grenzen der einstweiligen Untersagung zur Ausübung der Tätigkeit eines Stiftungsorgans nach § 12 Abs. 2 des baden-württembergischen Stiftungsgesetzes
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2025, Aktenzeichen 1 S 184/25
Aktuelles aus Verwaltung und Gesetzgebung
Diskussion zur Reform der Erbschaftsteuer hat begonnen
Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen entschieden hat, hat die SPD die politische Debatte zur Reform der Erbschaftsteuer eröffnet. Mit ihrem am 13. Januar 2026 vorgelegten Konzept „FairErben – Fair. Einfach. Zukunftsfest.“ setzt sie frühzeitig einen inhaltlichen Rahmen - und markiert zugleich ihre Verhandlungsposition. Dass eine Reform kommen wird, ist kaum noch zweifelhaft. Offen ist allein, wie weit sie gehen wird.
BMF: Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch (Anwendung des BFH-Urteils vom 29. Januar 2025, X R 35/19)
Das BMF stellt in dem o.g. Schreiben klar, dass Übertragungen von Betriebsvermögen (Einzelunternehmen) unter Vorbehaltsnießbrauch ab dem 17. April 2025 nicht mehr ertragsteuerneutral nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG möglich sind. Gleichzeitig wird erfreulicherweise klargestellt, dass Übertragungen von Mitunternehmeranteilen (oder Teilen davon) sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben weiterhin unter Vorbehaltsnießbrauch steuerneutral zu Buchwerten erfolgen können.
BMF: Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz
Mit BMF-Schreiben vom 18. November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz veröffentlicht. Einkünfte ausländischer Familienstiftungen werden (unter den Voraussetzungen von § 15 AStG) deutschen Steuerpflichtigen für Ertragsteuerzwecke zugerechnet, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Ausschüttung erfolgt ist. Dieses sog. „Dry Income“ stellt eine erhebliche Belastung für Auslandsstrukturen im Vergleich zu Stiftungen im Inland dar, da Begünstigte einer inländischen Stiftung erst bei tatsächlichem Zufluss aus der Stiftung besteuert werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage wird die Zurechnungsbesteuerung vermieden, wenn (u.a.) nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht des Stifters bzw. der Begünstigten der Stiftung rechtlich und tatsächlich entzogen ist (sog. Entlastungsnachweis). Der vom BMF veröffentlichte Entwurf des § 15 AStG sieht zahlreiche Änderungen der Regelung vor: Insbesondere wird der Entlastungsnachweis geändert, eine Niedrigsteuergrenze und die teiltransparente Besteuerung von Tochtergesellschaften eingeführt. Ob Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen, bleibt abzuwarten. Der vorliegende Gesetzesentwurf dürfte jedenfalls in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten (möglicherweise auch für bestehende Stiftungsstrukturen) führen.
BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2026
Die Vervielfältiger dienen zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (also insbesondere zur Berechnung von Nießbrauchrechten) und werden jährlich neu berechnet und veröffentlicht.
Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung
Zum 29. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung in Kraft getreten. Urkunden können nun auch im Präsenzverfahren originär elektronisch errichtet, elektronisch unterzeichnet und unmittelbar digital verwahrt werden. Medienbrüche, die bislang selbst bei elektronisch vorbereiteten Urkunden unvermeidbar waren, entfallen. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind jedoch Verfügungen von Todes wegen.
Geplanter Ausbau des Zentralen Vorsorgeregisters
Nach einem am 17. Dezember 2025 veröffentlichten Regierungsentwurf sollen ab dem 1. Oktober 2026 auf Wunsch elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden können. Bislang ist im Vorsorgeregister zwar (optional) registriert, dass es eine Vollmacht bzw. Verfügung gibt; der Inhalt ist aber nicht einsehbar. Die Gesetzesänderung soll für Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte die praktisch wichtige Möglichkeit schaffen, im Ernstfall unmittelbar das jeweilige Dokument einsehen zu können.