
Hans Christian Blum
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Co-Head of the CMS Private Clients Group
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Hans Christian Blum berät Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Der Schutz und das Bewahren des Familienunternehmens/Familienvermögens sowie des Familienfriedens sind die meist gewählten Zielsetzungen seiner Mandanten. Sie schätzen an ihm seine empathische Beratung und das gemeinsame Erarbeiten einer familienindividuellen Lösung. Hans Christian Blum übernimmt hierbei oft die Rolle des Prozessmanagers bzw. Family-Officers. Er führt die Familie durch die einzelnen Aufgaben der Notfallplanung, Vermögensstrukturierung (insbesondere der Gründung von Familienpools) und der langfristigen Nachfolgeplanung. Geschätzt wird er als der langjährige strategische Ansprechpartner der Familie.
Während und nach dem Verkauf des Familienunternehmens berät Hans Christian Blum die Unternehmerfamilie in der strategischen Neuaufstellung, beispielsweise in dem Aufbau eines eigenen echten oder virtuellen Family Offices und hilft der Familie, die typischen Fehler nach einem Unternehmensverkauf zu vermeiden.
Er berät zu Fragen der nationalen und grenzüberschreitenden Vermögens- und Unternehmensnachfolge, der Güterstandsplanung, des Beteiligungsmanagements und übernimmt im Einzelfall als Nachlassmanager die Testamentsvollstreckung. Darüber hinaus wird er für Erben, Pflichtteilsberechtigte und für Testamentsvollstrecker bei der Nachlassauseinandersetzung tätig. Neben der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen oder Schenkungen gehört die Gründung von deutschen oder ausländischen Stiftungen im privaten und betrieblichen Bereich zu seinen Schwerpunkten.
Hans Christian Blum schloss sich im Jahr 2000 CMS an. Seit 2019 ist er Co-Leiter der internationalen CMS Private Clients Gruppe. Die Geschäftsleitung der deutschen Private Clients Gruppe führte er von 2010 bis Anfang 2021. Er ist Leiter des Institutes Erbrecht des Deutschen Anwaltsinstitutes e.V. (DAI) und war bereits als Dozent an renommierten Hochschulen und Instituten tätig, darunter die Duale Hochschule Stuttgart, die EBS Business School, die Rechtsanwaltskammer Stuttgart und die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Er ist u.a. Mitherausgeber der Zeitschrift „Erben + Vermögen“ des Verlags NWB, Mitautor des Beck-Online-Großkommentars für Teile des Pflichtteilsrechts, Mitautor des Handbuchs Familienunternehmen und Unternehmerfamilien, Mitautor des Handbuchs Pflichtteilsrecht und hat zahlreiche Beiträge zur Nachfolgeplanung publiziert. Darüber hinaus ist er ein gefragter Referent.